News und alles, was Betriebsinhaber zur Corona-Pandemie wissen müssen.Coronavirus: Aktuelle Informationen
Die Corona-Pandemie hat viele Lebensbereiche fest im Griff. Doch nicht nur Begrenzungen in den Haushalten, Abstandsregeln und verschärfte Hygienemaßnahmen prägen mittlerweile den Alltag vieler Menschen. Das Coronavirus hat auch die Berufs- und Arbeitswelt auf den Kopf gestellt. Einschränkungen sorgen auch bei vielen Handwerksbetrieben für zwangläufig geschlossene Läden, die Sorgen und der Unmut über eine ungewisse Zukunft wachsen stetig.
Die Handwerkskammer Magdeburg hat für die Handwerker*innen und Handwerksbetriebe im Kammerbezirk alle wichtigen und handwerksrelevanten Veränderungen auf dieser Seite zusammengefasst. Was jetzt wichtig ist und worauf es ankommt, erfahren Sie hier.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Corona-Hotline der Handwerkskammer Magdeburg wenden, eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular ausfüllen.
Aktuelle Corona-News im Überblick:
Kontaktformular
Derzeit erreicht uns eine Vielzahl telefonischer Anfragen rund um die Bewältigung der Corona-Krise. Sie können uns Ihr Anliegen gern per E-Mail an die info@hwk-magdeburg.de übermitteln, oder unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass noch nicht zu jeder Fragestellung sofort eine passgenaue Lösung zur Verfügung steht.
Hotline 0391 62680
Die Handwerkskammer Magdeburg hat eine Hotline für betroffene Mitgliedsbetriebe eingerichtet, die zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.
Corona Börse
Hinweis-Plakate für Betriebe
Werbemittel für Betriebe
Finanzhilfen
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für die Unternehmen möglichst abzufedern und dafür zu sorgen, dass sie nicht in akute Existenzgefahr geraten, werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Hilfspakete für in Not geratene Unternehmen geschnürt.
Umfangreiche Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite Finanzielle Unterstützungen für Unternehmen in der Coronakrise.
Finanzhilfen im Überblick:
- Novemberhilfe
- Überbrückungshilfe
- Darlehen für Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten
- Darlehen für Unternehmen bis zu 500 Beschäftigten
- Grundsicherung
- Verdienstausfall
- KfW-Kredite
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
- Steuerstundung
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Zahlungsaufschub, Ratenzahlung oder Beitragsreduzierung
- Übersicht Liquiditätssicherung
Sekretariat Betriebsberatung/Unternehmensförderung
Tel. 0391 6268-243
Fax 0391 6268-110
Kurzarbeitergeld
Bei Auftragsengpässen durch das Coronavirus wurde von der Bundesagentur für Arbeit klargestellt, dass die Beantragung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich ist.
Vor dieser Beantragung müssen Betriebe die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen wegen Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt.
Erfahren Sie mehr auf unserer Sonderseite Informationen zur Kurzarbeit.
Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-303
Fax 0391 6268-110
Hotline der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld: 0800 45555-20
Rechtliche Fragen
Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Arbeitsrechtliche Fragen
Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus. In deutschen Firmen ist die Verunsicherung daher groß - sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei der Belegschaft. Was man über arbeitsrechtliche Konsequenzen des Virus wissen muss erfahren Sie auf unserer Sonderseite Arbeitsrechtliche Fragen in der Corona Krise.
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Die Verlängerung und Ergänzung der Verordnung ist Teil der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August 2021. Die überarbeitete Verordnung trat am 10. September in Kraft. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält nun die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Ansonsten gelten die bereits bestehenden Arbeitsschutzregeln fort:
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im Downloadbereich finden Sie die aktuelle Verordnung zum Herunterladen.
Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-303
Fax 0391 6268-110
Downloads:
COVID-19-Justizpaket
Nach der vereinfachten Überweisung durch das Plenum hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25.03.2020 die Annahme des Gesetzentwurfs zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in geänderter Fassung empfohlen.
Mehr dazu auf der Sonderseite zum Thema COVID-19-Justizpaket.
Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten
Es ist nicht auszuschließen, dass es infolge einer zunehmenden Verbreitung des Virus auch bei Handwerksbetrieben und ihren Lieferanten sowohl zu vorübergehenden Betriebsschließungen als auch zu Materialengpässen kommen kann.
In diesen Fällen ist zu erwarten, dass vertragliche Verpflichtungen nicht wie vereinbart erbracht werden können. Insbesondere kann es zu Verzögerungen und damit zivilrechtlich zum Verzug kommen. In dieser Situation steht die Frage im Raum, welche Ansprüche Handwerksbetriebe gegenüber ihren Lieferanten und welche Pflichten Handwerker gegenüber ihren Kunden haben?
Erfahren Sie mehr auf der Sonderseite zu Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten.
Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung
Angesichts der Corona-Pandemie besteht ggf. das Bedürfnis bei Unternehmen, kurzfristig und unbürokratisch eigene Arbeitnehmer anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zu überlassen bzw. kurzfristig und unbürokratisch Arbeitnehmer anderer Unternehmen wie eigenes Personal einsetzen zu können.
Erfahren Sie mehr auf unserer Sonderseite zur Kurzfristigen Arbeitnehmerüberlassung.
Vorsorgemaßnahmen
Betriebe, die trotz der weitreichenden Einschränkungen zur Eindämmung und Verlangsamung des Coronavirus noch tätig werden können, sollten die empfohlenen Schutzvorkehrungen gegen eine Infektionsausbreitung befolgen und auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bestehen.
Erfahren Sie auf unserer Sonderseite zu Vorsorgemaßnahmen im Betriebablauf gegen das Coronavirus mehr zu Präventivmaßnahmen, dem Ernstfall einer Infektion und dem Handwerkereinsatz in Quarantäne Häusern.
Plakate für Betriebe
(Individualisieren), ausdrucken, aufhängen - fertig! Plakate zum Ausdrucken für Geschäfte und Wartebereiche finden Sie auf folgender Seite mit Plakaten der Handwerkskammer Magdeburg, sowie der Handwerkskampagne.
Schutzmaßnahmen für Handwerker
Während der Coronakrise müssen sich Handwerker mit Kundenkontakt besonders schützen. Wie dies möglich ist erklärt die folgende Pressemitteilung des DGUV Schutzmaßnahmen für Handwerker im Kundendienst.
Sekretariat Betriebsberatung/Unternehmensförderung
Tel. 0391 6268-243
Fax 0391 6268-110
Fragen zu Ausbildung & Prüfungen
Wir halten Sie auf dem neuesten Stand in allen Fragen rund um die Ausbildungszeit in der Corona-Krise.
Ausbildung - Was nun?
Ihr Unternehmen ist Ausbildungsbetrieb und Sie haben Fragen zu den Themen Ausbildungszeit, Kurzarbeitergeld und Home-Office für Azubis und vieles mehr? Dann informieren Sie sich zum Thema Ausbildungszeit in der Coronakrise auf unserer Sonderseite.
Prüfungen - Was nun?
Fragestellungen zu Prüfungen in der Coronakrise, wie zu Prüfungsausfall, Nachholung und Prüfungsvorbereitung, beantwortet folgende Sonderseite Prüfungen - Was nun?
Weitere Informationen
Die Informationsflut ist in der Corona-Krise kaum zu bewältigen. Wir stellen alle für das Handwerk relevanten Informationen für Sie bereit.
Arbeitgeberbescheinigung Arbeitsweg
Muster für eine Erklärung des Arbeitgebers in Hinblick auf die behördlich verfügte Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.
Eine spezielle Ausweispflicht oder "Passierscheine" sind nicht verpflichtend.
Im Falle einer Kontrolle genügt es, den Weg zur Arbeit zum Beispiel durch einen Dienstausweis, einen Hausausweis, eine Schlüsselkarte des Arbeitgebers oder ein sonstiges formloses Schriftstück, das ggf. der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, glaubhaft zu machen. Es werden keine behördlichen Formulare vorgeschrieben.
Dennoch können Sie gern das von uns erstellte Muster unter Downloads verwenden.
Auslandsmärkte in der Corona-Pandemie
Die Europäische Kommission hat die von den EU-Staaten sowie der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angekündigten oder umgesetzten Mobilitätsmaßnahmen nach Ländern zusammengestellt.
Reise- und Sicherheitshinweise gibt es auf der Website des Auswertigen Amtes.
Umfassende Informationen zu den weltweiten Regelungen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat Germany Trade and Invest (GTAI) auf einer Sonderseite zusammengestellt.
Ebenso bietet die GTAI eine Zusammenstellung von Länderspezifischen Informationsseiten der Regierungen der europäischen Mitgliedstaaten.
Auch auf der Webseite der Deutschen Zollverwaltung sind hilfreiche Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu finden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat eine FAQ-Seite zum Corona-Virus eingerichtet, auf der u.a. Fragen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen beantwortet werden.
Auf der Seite wird in diesem Zusammenhang auch auf die Hotline der Bundespolizei hingewiesen bei konkreten Fragen zu Einzelfällen.
Hotline Bundespolizei 0800 6 888 000
Betriebsberaterin Zertifizierte Mediatorin
Tel. 0391 6268-214
Fax 0391 6268-110
Weitere Informationen:
Digitales Arbeiten
Die Lebens- und Arbeitssituation hat sich in den vergangenen Wochen in vielerlei Hinsicht verändert. Die Vorteile der Digitalisierung werden in der aktuellen Krisensituation besonders deutlich. Es gilt nun, diese effektiv zu nutzen, nicht nur um aus der Krise zu kommen, sondern auch um für die Zukunft besser und flexibler aufgestellt zu sein.
Auf unserer Sonderseite zum Thema Digitales Arbeiten in der Corona-Krise entdecken Sie einen Leitfaden zum Thema Heimarbeit und Webkonferenzen, digitale Tools zur Krisenbewältigung, Webinare u.v.m.
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)IT-Sicherheitsbotschafter im HandwerkCSR-Manager
Tel. 0391 6268-212
Fax 0391 6268-110
Fachunternehmerbescheinigung
Das BMF hat mit Schreiben vom 31. März 2020 im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, die amtlichem Muster für die Bescheinigung des Fachunternehmens gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG sowie für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung veröffentlicht.
Danach sind für die Bescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG die amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden. Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden.
Referentin des Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers
Tel. 0391 6268-123
Fax 0391 6268-110
Baumaßnahmen des Bundes
Trotz Corona-Virus werden die Baumaßnahmen des Bundes fortgeführt. Informationen dazu sowie zur Handhabung von Bauablaufstörungen und zum Umgang mit Zahlungen können dem Erlass des zuständigen Bundesministeriums entnommen werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den beigefügten Erlass zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes herausgegeben. Bei Bauverträgen sind demnach auf Nachweis die tatsächlich erforderlichen Kosten für die in dem neuen Formblatt "COVID-19 bedingte Mehrkosten" abschließend aufgezählten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstatten. Dies gilt sowohl für bestehende Bauverträge wie auch für laufende und zukünftige Vergabeverfahren des Bundes.
Arbeitshinweise für das Lebensmittelhandwerk
Gemäß aktueller SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind Geschäfte und gastronomische Einrichtungen weiterhin geschlossen zu halten. Ausnahmen bilden hier der Theken- und Außerhausverkauf (z. B. bei Bäckereien und Fleischereien) sowie die Lieferung von Speisen und Getränken.
Mehr Informationen gibt es hier.
Arbeitshinweise für Friseure und Kosmetiker
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat einen Branchenstandard für Unternehmen der Haar- und Bartpflege – im Weiteren Friseursalons genannt – entwickelt. Er basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte vor dem Corona-Virus zu schützen.
Mehr Informationen und hilfreiche Links dazu gibt es hier.