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Finanzierung & Fördermöglichkeiten

Ihre Handwerkskammer berät Sie kostenfrei zur Auswahl geeigneter Förderinstrumente und hilft Ihnen auf dem Weg der Antragstellung. Wir unterstützen Sie z. B. bei der Erstellung eines Businessplans sowie der dazugehörigen Planzahlen oder der Vorbereitung des Bankgespräches.



Existenzgründung

Zur Gründungsunterstützung können Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt genutzt werden. Die Förderangebote reichen dabei von gestützten Förderdarlehen bis zu nicht rückzahlbaren Zuschüssen und lassen sich z. B. für die Investition und  Finanzierung des Gründungsvorhabens, Weiterqualifizierungen oder Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.



Finanzierungsvorhaben als Bestandsbetrieb

Nicht nur Gründende oder Übernehmende erhalten Unterstützung bei Investitions- und Finanzierungsvorhaben. So können auch bereits länger am Markt tätige Handwerkerinnen und Handwerker von Finanzierungshilfen profitieren. Je nach Vorhaben, Betriebsgröße und anderen Kriterien greifen unterschiedliche Programme aus unterschiedlichen Fördertöpfen.



Stellungnahme beantragen

Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit je nach Leistungsbezug den sogenannten Gründungszuschuss (ALG I-Empfänger) oder Einstiegsgeld (ALG II-Empfänger) erhalten. Im Rahmen der Beantragung bei den zuständigen Agenturen für Arbeit oder Jobcentern benötigen Sie eine Stellungnahme zur zusammenfassenden Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung. Handwerksbetriebe erhalten diese Stellungnahme von ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Wir helfen Ihnen bereits gern bei der Vorbereitung der Zuschussbeantragung und der Erstellung des nötigen Gründungskonzeptes sowie der Kalkulation der Planzahlen. Kontaktieren Sie uns.  

Angehende Existenzgründer und Unternehmensnachfolger können auch Zuschüsse im Rahmen einer Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Ziel dieser EU- und landesfinanzierten Programme ist es, den Unternehmern Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren sowie ihre Wettbewerbsposition zu stärken. Für einige Förderprogramme ist auch hier die Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. Bei Fragen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten kontaktieren Sie gern unser kompetentes Team der Betriebsberatung.



Weiterführende Links

 Investitionsbank Sachsen-Anhalt

 Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

 Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken

 KfW-Mittelstandsbank

 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 Förderdatenbank - Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU

 Bundesagentur für Arbeit

Ansprechperson:

Cornelia Strümpel

Sekretariat Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-243

Fax 0391 6268-110

cstruempel--at--hwk-magdeburg.de



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Die Beratungen werden gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und vom Land Sachsen-Anhalt.