Corona-Isolationspflicht wird in Sachsen-Anhalt aufgehoben
Gemäß Pressemitteilung des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 12. Januar 2023 wird die Corona-Isolationspflicht auch in Sachsen-Anhalt zum Monatsende aufgehoben. Der Erlass des Gesundheitsministeriums zum Vorgehen der unteren Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen wird nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht erneut verlängert werden.
Aktuell gelten in Sachsen-Anhalt die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Infizierte und Kontaktpersonen. Das bedeutet, im Fall einer Corona-Erkrankung gibt es eine Pflicht zur fünftägigen Isolation. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen in ihren entsprechenden Allgemeinverfügungen berücksichtigt.