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Eintragung in die Handwerksrolle

Wenn ein Handwerk oder ein wesentlicher Teil eines Handwerks selbständig betrieben werden soll, muss die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Grundlage bildet das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), Anlage A. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Die Handwerksrolle der Handwerkskammer beschäftigt sich also mit dem Handwerksrecht und mit der Führung und Pflege der Handwerksrolle.



Was macht die Handwerksrolle?

  • An- und Abmeldungen von zulassungspflichtigen, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben
  • Ausnahmebewilligungen/Ausübungsberechtigungen
  • Ausstellung von Handwerkskarten für alle Gewerke der Anlage A der Handwerksordnung und Gewerbekarten für Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe Anlage B der Handwerksordnung
  • Handwerksstatistik
  • Schwarzarbeitsbekämpfung

Wo gibt es mehr Informationen zur Rechtsgrundlage?

Wer sind meine Ansprechpartner?

  • Bördekreis
  • Altmarkkreis Salzwedel
  • Stendal
  • Jerichower Land

Heike Riese

Tel. 0391 6268-301

Fax 0391 6268-110

hriese--at--hwk-magdeburg.de



  • Stadt Magdeburg
  • Harz
  • Salzlandkreis (Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt)

Nicole Rumpf

Tel. 0391 6268-307

Fax 0391 6268-110

nrumpf--at--hwk-magdeburg.de