Die wichtigsten Informationen zur GrundsicherungGrundsicherung für Selbständige
Pandemiebedingt können Selbständige für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen, sofern der Betrieb die Bedingungen zur Beantragung erfüllt. Dieses Kurzarbeitergeld können Unternehmer und Soloselbständige jedoch nicht für sich selbst nutzen.
Die Bundesagentur empfiehlt Selbstständigen, die hilfsbedürftig werden, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beim zuständigen Jobcenter zu beantragen. Die Selbständigkeit kann dabei bestehen bleiben.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutz-Paket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung. Das Sozialschutz-Paket ist ein neues Gesetz, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II ergänzt. Dadurch können Sie (auch wenn Sie nicht arbeitsuchend sind) finanziell unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat beschlossen, den erleichterten Zugang bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Des Weiteren soll es unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro geben. Auch die Sonderregelung zur Mittagsverpflegung soll bis zum Jahresende verlängert werden. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald feststeht, ob und gegebenenfalls wann die Gesetze in Kraft treten.
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung?
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Dazu zählen also auch Solo-Selbständige, Kleinunternehmer*innen und Freiberufler*innen, deren finanzielle Situation sich drastisch verschlechtert hat, weil sie durch die Corona-Krise einen Großteil ihrer Aufträge beziehungsweise Kundschaft verloren haben. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Der Betrag, den Sie erhalten können, variiert je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten - etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten - dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Mehr zu finanziellen Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Wie kann ich Leistungen der Grundsicherung beantragen?
Der vereinfachte Antrag auf Arbeitslosengeld II ist online übermittelbar. Fordert Ihr Jobcenter Anlagen oder andere Unterlagen an, können Sie auch diese online übersenden.
Alternativ können Sie den vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II auch per Post oder E-Mail einreichen.
Den Online-Antrag, alternative PDF-Dokumente sowie Ihr zuständiges Jobcenter finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ) zur Grundsicherung sind hier nachlesbar.
Die Sonderhotline informiert Selbstständige über finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter: 0800 4 555521 (gebührenfrei) erreichbar.