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Rechtsgrundlagen

Die Arbeit der Handwerkskammer Magdeburg basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Was Handwerk ist, welche Berufe zum Handwerk gehören und wer sich in einem solchen Handwerksberuf selbstständig machen darf, ist im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), festgelegt. Auch die Organisationsstrukturen im Handwerk und die hoheitlichen Aufgaben der einzelnen Handwerkskammern in Deutschland werden durch dieses Bundesgesetz geregelt.

Die Satzung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt. Sie beinhaltet die Aufgaben der Handwerkskammer Magdeburg mit ihren Gremien und regelt den Geschäftsbetrieb.

Natürlich muss die Festsetzung der Beiträge und Gebühren, auf einer Ordnung beruhen. Deshalb stehen die Beitrags- und die Gebührenordnung zum Download bereit. Diese wurden von der Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossen und ebenfalls durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt.