Stellungnahme beantragen
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit je nach Leistungsbezug den sogenannten Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld-Empfänger) oder Einstiegsgeld (Bürgergeld-Empfänger) erhalten. Im Rahmen der Beantragung bei den zuständigen Agenturen für Arbeit oder Jobcentern benötigen Sie eine Stellungnahme zur zusammenfassenden Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung. Handwerksbetriebe erhalten diese Stellungnahme von ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Wir helfen Ihnen bereits gern bei der Vorbereitung der Zuschussbeantragung und der Erstellung des nötigen Gründungskonzeptes sowie der Kalkulation der Planzahlen. Kontaktieren Sie uns.
Angehende Existenzgründer und Unternehmensnachfolger können auch Zuschüsse im Rahmen einer Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Ziel dieser EU- und landesfinanzierten Programme ist es, den Unternehmern Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren sowie ihre Wettbewerbsposition zu stärken. Für einige Förderprogramme ist auch hier die Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. Bei Fragen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten kontaktieren Sie gern unser kompetentes Team der Betriebsberatung.
Ansprechperson:
Sekretariat Betriebsberatung/Unternehmensförderung
Tel. 0391 6268-243
Fax 0391 6268-110
Die Beratungen werden gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und vom Land Sachsen-Anhalt.