Richtlinie zur "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" seit 2023Regionalpartner (BAFA)
Zum 1. Januar 2023 trat in Nachfolge der Rahmenrichtlinie zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" die neue Förderrichtlinie zur "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" in Kraft. Sie wurde am 23. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie die Freien Berufe.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rück-zahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar gewährt. Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.
Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:
- im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
- im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Wie häufig kann man die Förderung nutzen?
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren.
Die bisherige Unterscheidung in Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt.
Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Förderanträge können online seit 1. Januar 2023 gestellt werden.
Hinweis für Jungunternehmen
Gemäß neuer Förderrichtlinie müssen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewebeanmeldung oder der Handelsregistereintragung bzw. bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt), ein kostenloses Informationsgespräch bei einem in das Förderprogramm eingebundenen Regionalpartner (für Handwerksbetriebe die zuständige Handwerkskammer) führen, sofern sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner kann (anders als in der vorhergehenden Richtlinie) nun bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden. Die Inhalte des Gesprächs können von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, dem Beratungsbedarf bis hin zu Voraussetzungen und Ablauf der Förderung reichen. Der Regionalpartner stellt dem Unternehmen ein Bestätigungsschreiben über die Führung des Informationsgesprächs aus. Dieses Bestätigungsschreiben ist vom antragstellenden Unternehmen fristgerecht mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
Bei Interesse an einem Informationsgespräch wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner (rechts).
Zum Antrag gelangen Sie hier.
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung
Tel. 0391 6268-276
Fax 0391 6268-110
Berater für Innovation und Technologie (BIT)IT-Sicherheitsbotschafter im HandwerkCSR-Manager
Tel. 0391 6268-212
Fax 0391 6268-110
Betriebsberaterin Zertifizierte Mediatorin
Tel. 0391 6268-214
Fax 0391 6268-110
Downloads:
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.