Unternehmensnachfolge
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Die Übertragung durch Schenkung an ein Familienmitglied ist eine häufig gewählte Lösung in der Unternehmensnachfolge.Wenn Kinder in die Fußstapfen der Eltern treten

Steuerberaterin Steffi Köchy-Gellfart hat sich mit ihrer Kanzlei SKG Steuerberatung in Halberstadt auf die Unternehmensnachfolge spezialisiert. Sie ist Mitglied in der Beratervereinigung Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt (BUSA) und kennt die Probleme der Betriebe. Für uns hat sie die wichtigsten Infos zur Unternehmensnachfolge in der Familie zusammengefasst.

Der Nachfolger aus der Familie ist oft die ideale Lösung

Bei der Übertragung durch Schenkung kann der Unternehmer seinen Betrieb unentgeltlich an einen Nachfolger aus der Familie übertragen. Die Eltern können zum Beispiel das betriebliche Vermögen an die Kinder weitergeben, um im Gegenzug lebenslang wiederkehrende Leistungen zu erhalten. Eine andere Möglichkeit wäre, den Kaufpreis des Unternehmens in Raten über einen fest vereinbarten Zeitraum an die Eltern zurückzuzahlen. Die Unternehmensübertragungen als Schenkung gegen lebenslange Versorgungsleistungen sind nur möglich bei Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen an Personengesellschaften sowie Anteilen an einer GmbH mit mindestens 50 Prozent Anteilsbesitz und Übertragung der Geschäftsführung.

Vorteile der Schenkung an ein Familienmitglied

Die Schenkung an ein Familienmitglied hat den Vorteil, dass der Übergeber des Unternehmens keine Ertragssteuer zahlen muss. Außerdem ist eine Freistellung der Schenkungssteuer möglich, und die monatlichen Versorgungszahlungen kann das Kind als Sonderausgaben in der eigenen Steuererklärung absetzen. Gleichzeitig muss der Empfänger der Zahlungen dies als Einnahme in seiner Steuererklärung angeben. Häufig sinkt im Ruhestand der Steuersatz des Zahlungsempfängers, sodass sich aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze insgesamt ein Vorteil ergibt. Ein Nachteil ist jedoch, dass der Nachfolger die Buchwerte seines Vorgängers übernehmen muss und durch eine Behaltefrist von fünf Jahren die Firma nicht ohne steuerliche Belastung verkaufen darf.

Vorteile der Alternativen Kaufpreisraten

Das entfällt bei der Übertragung des Betriebsvermögens durch eine Ratenzahlung. Der Nachfolger ist durch die befristete Zahlung der Raten außerdem finanziell flexibler und kann die neuen AfA-Potenziale voll ausschöpfen. Dafür muss er jedoch der Übergeber Ertragssteuer zahlen, wenn der Freibetrag überschritten wird. Zudem entfällt bei dieser Lösung die Möglichkeit, die Unternehmensübertragung als Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Beim Empfänger der Zahlungen ist lediglich der Zinsanteil aus den Raten noch als jährliche Einnahme in der Steuererklärung zu erfassen. Alles weitere wurde bereits durch den Verkauf besteuert. Anstelle der Besteuerung des begünstigten Veräußerungsgewinns können die monatlichen Raten zunächst mit dem ermittelten Kapitalkontos des Übergebers verrechnet werden. Wenn das Kapitalkonto vollständig verbraucht ist, werden die monatlichen Einnahmen als nachträgliche Einnahmen aus Gewerbebetrieb/ Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Steuererklärung erfasst.

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-276

Fax 0391 6268-110

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Netzwerke in Sachsen-Anhalt:

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