Technischer Produktdesigner (m/w/d)
Als technische Produktdesignerin oder technischer Produktdesigner bist du für Funktionalität und Design verantwortlich: Bagger, Kaffeemaschinen oder Bürostühle – du unterstützt Ingenieur/-innen dabei, dass Gebrauchsgegenstände funktionieren, leicht zu bedienen sind und dabei gut aussehen. Mithilfe von 3-D-Modellen und Skizzen entwirfst du Produkte und Maschinen – mit Kreativität und technischem Know-how. Hier kannst du dich für eine Fachrichtung entscheiden: Produktgestaltung und -konstruktion oder Maschinen- und Anlagenkonstruktion.
Ausbildungsdauer: 42 Monate
Fachrichtungen:
- Produktgestaltung und –konstruktion
- Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de
kostenfreie Umsetzungshilfen für die Ausbildungspraxis finden Sie hier:
Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Achtung: Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen.
Internet: www.bbsovg-magdeburg.de
E-Mail: sekretariat@bbsovg-magdeburg.de
Telefon: 03 91 53215-12
wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
keine Beschlusslage