Betriebsmanagement KMU
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Relevantes zum Thema Ausbildung für Sie im ÜberblickWichtige Infos für Betriebe

Die Handwerkskammer ist zuständig für alle rechtshoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung im Handwerk. Sie führt das Verzeichnis aller im Kammerbezirk bestehenden Ausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) und sichert die Aufbewahrung der Daten für den Nachweis der Berufsausbildung bis zu 60 Jahren. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Beiträge zum Thema Ausbildung, die für Sie als Betrieb relevant sind.

Bei Fragen können Sie sich an die jeweilige Ansprechperson wenden.

Wie Sie Gymniasiasten für Ihren Betrieb gewinnen, erklärt unsere Ausbildungsberaterin Silke Handschuck im Interview mit handwerk.com. Sie erklärt, warum auch für Gymniasiasten das Handwerk eine große Karriere breithält und macht Vorschläge, wie Sie dieser Zielgruppe für Ihr Handwerk und Ihren Betrieb begeistern können. 

 Zum Interview





Gewinnung von Auszubildenden und Vorbereitung der Ausbildung

Die Einstiegsqualifizierung (kurz EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum (Dauer 6-12 Monate).
Bewerber, die noch nicht die Voraussetzungen für eine betriebliche Ausbildung erfüllen, sollen somit langsam an den Ausbildungsberuf herangeführt werden. Während des Praktikums sollen Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit gelegt werden, indem die Praktikumsinhalte fachlich an den Inhalten der jeweiligen Ausbildungsberufe orientiert sind.

Vorteile:
Durch die Kombination von Arbeit und Lernen haben die Bewerber über den langen Zeitraum die Möglichkeit zu zeigen, was in ihnen steckt. Die Bewerber können sich im Betrieb ausprobieren und den angestrebten Beruf im Arbeitsalltag kennenlernen. Die Betriebe bekommen die Chance, über die Schulzeugnisse hinaus, hinsichtlich der Fähigkeiten und Neigungen die Bewerber zu testen. Daraufhin können die Betriebe zum Ende der EQ besser beurteilen, ob der Bewerber dem betrieblichen Anforderungsprofil einer Ausbildung entspricht oder nicht. Idealerweise sollte die EQ so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist.

So funktioniert die Einstiegsqualifizierung in der Praxis:

Das Wichtigste zuerst!

Bevor eine Einstellung von EQ-Praktikanten erfolgt, ist es notwendig, sich als Betrieb bei dem für Sie zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit anzumelden. Ähnliches gilt auch für den EQ-Praktikanten. Dieser muss sich bei seinem Berufsberater der Agentur für Arbeit oder bei seinem Fallmanager des Jobcenters für das EQ anmelden.

Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber-Service vor Ort oder nutzen Sie einfach die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline unter 0800 4 5555 20.

Nähere Informationen zu den einzelnen Handlungsschritten entnehmen Sie bitte dem zum Download verfügbaren Merkblatt.

Vergütung

Die örtlich zuständige Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Arbeitgebers monatlich nachträglich die Vergütung bis maximal 262,00 EUR für den EQ-Praktikanten und einen pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 135,00 EUR für den Betrieb (Stand: 01.07.2023).

Qualifizierungsbausteine

Die EQ wird zwischen dem Betrieb und den Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Rahmenlehrpläne des ersten Ausbildungsjahres der Handwerksberufe geknüpft und wurden in sogenannten Qualifizierungsbausteinen zusammengefasst. Die Qualifizierungsbausteine können Sie dem Flyer des ZDH im Download-Bereich entnehmen.

Abschluss mit Zeugnis und Zertifikat

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die EQ-Praktikanten auf Grundlage von berufsbezogenen Beurteilungsbögen ein Zeugnis des Betriebes und bei besonders positiven Leistungen ein Zertifikat der Handwerkskammer Magdeburg.

 Praktika

Ein erfolgreicher Weg, Bewerber auszuwählen und langfristig an den eigenen Betrieb zu binden, ist das Praktikum. Die praktischen Erfahrungen helfen einerseits den Jugendlichen bei der Berufswahl und beeinflussen andererseits die Wahl des Ausbildungsbetriebs. Eine hohe Qualität im Bereich der Praktika ist also unerlässlich, um nachhaltig den Fachkräftenachwuchs zu sichern.

Mittels Bereitstellung gesammelter Informationen rund um das Thema Praktikum möchten wir Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger Praktika unterstützen. Nutzen Sie hierfür gern unseren Leitfaden:


Drei gute Gründe für ein Praktikum:

  • Berufsorientierung der Zielgruppe
  • Dadurch Verminderung von Ausbildungsansprüchen aufgrund fehlender Informationen zum Berufsfeld
  • Bestenfalls bereits Abschluss eines Ausbildungsvertrages zum Ende des Praktikums

Nutzen Sie gern die Online-Börse "Hallo Beruf" bei Ihrer Suche nach einem Praktikumsplatz. Sie können dort nicht nur nach Ort und Stichwort, sondern auch nach Ihren eigenen Interessen suchen. Probieren Sie es aus!

Die Plattform wird im Rahmen des Projektes Bildungsketten der gewerblichen Kammern realisiert, welches im Rahmen der Initiative Bildungsketten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird.

Ansprechperson:

Nancy Gruß

Praktikumskoordinatorin

Tel. 0391 6268-210

Fax 0391 6268-110

ngruss--at--hwk-magdeburg.de



Projekt Bildungsketten

Im Rahmen der Bildungskettenvereinbarung arbeiten die vier gewerblichen Kammern in Sachsen-Anhalt daran, das Matching von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben weiterzuentwickeln und den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Die beiden Bildungsprojekte „praktisch.sachsen-anhalt.de“ und „Ausbildungsqualität“ sollen hierbei ihren Beitrag dazu leisten, die duale Berufsausbildung in Sachsen-Anhalt zu stärken.

Das Teilprojekt „praktisch.sachsen-anhalt.de“ verfolgt das Ziel, eine landesweite Suchplattform zu entwickeln, die alle bereits bestehenden Suchplattformen bündelt und übersichtlich darstellt. In enger Kooperation mit den am Übergang Schule-Beruf beteiligten Akteuren soll die Qualitätsentwicklung von Praktika sowie die Akquise von Praktikumsplätzen vorangetrieben werden.

Ansprechperson:

Nancy Gruß

Praktikumskoordinatorin

Tel. 0391 6268-210

Fax 0391 6268-110

ngruss--at--hwk-magdeburg.de

Manuela Quiel

Projektkoordinatorin für Ausbildungsqualität

Tel. 0391 6268-220

Fax 0391 6268-110

mquiel--at--hwk-magdeburg.de





Duales Studium - Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge

Diese Form des Studiums vereint eine Berufsausbildung inkl. berufsqualifizierendem Abschluss mit  einem akademischen Titel. Bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studium wird parallel zum Studium eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem Unternehmen ausgeübt. Die berufliche Teilzeittätigkeit während der Ausbildung findet tageweise oder im Block statt. Diese Berufsausbildung ist meist auf zwei Jahre verkürzt und endet mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer. Nach erfolgreichem Abschluss des akademischen Teils an einer Hochschule wird der akademische Titel Bachelor verliehen.

Angebote Duale Studiengänge:

 Triales Studium

Im Unterschied zu einem dualen Studium werden hier drei Abschlüsse erworben. Wer trial studiert, erwirbt zusätzlich zu seinem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und dem Bachelorabschluss des gewählten Studienfachs noch den Meisterabschluss im Ausbildungsberuf. Und damit zeigt sich, in welcher fachlichen Richtung dieses Studienmodell zu finden ist: im Handwerk.

Angebote Triale Studiengänge:

Ansprechperson:

Silke Handschuck

Ausbildungsberaterin

Tel. 0391 6268-181

Fax 0391 6268-110

shandschuck--at--hwk-magdeburg.de

Hinweise zur Gewinnung von Auszubildenden

Was macht einen attraktiven Ausbildungsbetrieb im Handwerk aus? Worauf kommt es den Jugendlichen an? Erfolgsfaktoren und vielfältige Tipps zum Ausbildungsmarketing finden die Betriebe im Online-Werkzeugkoffer des ZDH.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Gymniasiasten ansprechen und sie für Ihr Unternehmen gewinnen. Ausbildungsberaterin Silke Handschuck gibt im Interview mit handwerk.com Tipps, wie Sie Gymniasiasten für Ihr Handwerk und Ihren Betrieb begeistern können. Jetzt das Interview lesen

Weitere Arbeitshilfen stellt das RKW Kompetenzzentrum kostenfrei auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Hier finden Sie hilfreiche Hinweise, wie Sie im Wettbewerb um potenzielle Auszubildende auch als kleinerer Ausbildungsbetrieb durch gezieltes Marketing im Online und Offline Bereich die richtigen Bewerber finden.

Passgenaue Besetzung
Der kostenfreie Service "Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften" richtet sich an Betriebe und handwerksinteressierte Jugendliche. Betriebe sollen vor allem dabei unterstützt werden den passgenauen Bewerber für den freien Ausbildungsplatz zu finden.
Langfristig soll die Anzahl der besetzten Ausbildungsstellen erhöht werden, um den zukünftigen Fachkräftebedarf im Handwerk zu sichern und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken.

Das Angebot für Betriebe:

  • Ermittlung des betrieblichen Bedarfs an Auszubildenden
  • Erstellen eines betrieblichen Anforderungsprofils
  • Beratung zum Azubi-Marketing
  • Beratung zur Rekrutierung und Integration von ausländischen Jugendlichen und Fachkräften
  • Unterstützung bei der Suche nach potentiellen Auszubildenden
  • Auswahlgespräche, Einstufungstests und Vorauswahl geeigneter Bewerber
  • gezielte Vermittlung von Jugendlichen in Ihren Betrieb
  • Beratung zum Langzeitpraktikum Einstiegsqualifizierung (EQ)


Ansprechperson:

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Ute Lüder

Beraterin in der Passgenauen Besetzung

Tel. 0391 6268-154

Fax 0391 6268-110

ulueder--at--hwk-magdeburg.de



Sie möchten gern ausbilden, finden aber keine deutschen Bewerber mehr. Eine mögliche Lösung wäre sich Auszubildende aus dem Ausland zu rekrutieren, um langfristig Ihren Fachkräftebedarf zu decken zu können.

Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten, zum Beispiel rechtliche Voraussetzungen.

Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen für Sie zusammengefasst.

Ansprechperson:

Menschen mit einer Behinderung arbeiten in fast allen Berufen und in sämtlichen Qualifikationsstufen und stellen somit ein klares Fachkräftepotenzial für Betriebe dar. Denn der Grad der Behinderung sagt nichts darüber aus, wie leistungsfähig ein Mensch mit Behinderung in Bezug auf einen konkreten Arbeitsplatz ist.

Nutzen Sie dieses Potenzial und gehen Sie innovative Wege in der Personalpolitik.

Nähere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

Ansprechperson:

Ausbildung von Geflüchteten und Asylbewerbern

Handwerk ist sehr vielfältig und bietet auch Flüchtlingen und Asylbewerbern attraktive Chancen, um beruflich Fuß zu fassen und sich ein Leben in Deutschland aufzubauen.

Andersdrum kann die Ausbildung von Geflüchteten oder Asylbewerbern Handwerksbetriebe dabei unterstützen Ihren Fachkräftebedarf zu decken.

Wichtige Schritte, die Unternehmen hinsichtlich der Ausbildung von Geflüchteten oder Asylbewerbern beachten müssen:

Damit ein Geflüchteter bei Ihnen beschäftigt sein darf (Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung), muss die Person im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist abhängig vom Aufenthaltsstatus. Informationen über den Aufenthaltsstatus sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt finden Sie in den Ausweispapieren Ihres Bewerbers.

  • Aufenthaltsgestattung: Asylverfahren läuft, Entscheidung noch offen.
  • Duldung: Asylverfahren wurde mit negativer Entscheidung abgeschlossen; freiwillige Ausreisepflicht für geduldete Person (abhängig vom Herkunftsland)
  • Aufenthaltserlaubnis: Asylverfahren mit positiver Entscheidung abgeschlossen; Gültigkeit siehe Datum

Weiterführende Informationen finden Sie hier auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Hinweis: Für die Dauer der Beschäftigung oder der Berufsausbildung muss der Arbeitgeber eine Kopie des Aufenthaltstitels, der Arbeitserlaubnis oder der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) der geflüchteten Person in elektronischer Form oder in Papierform aufbewahren (§ 4a Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 AufenthG).

Für die Dauer der Beschäftigung oder der Berufsausbildung muss der Arbeitgeber eine Kopie des Aufenthaltstitels, der Arbeitserlaubnis oder der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) der geflüchteten Person in elektronischer Form oder in Papierform aufbewahren (§ 4a Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 AufenthG).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Ausländerbehörden  unter diesem Link.

Hinweis: Sollte das Bleiberecht des Flüchtlings am Bestand eines Ausbildungsvertrages hängen (Ausbildungsduldung), sind Sie verpflichtet, die Ausländerbehörde innerhalb einer Woche über alle Veränderungen des Vertrages (bspw. Kündigung, Verlängerung etc.), aber auch mehrfaches unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden zu informieren. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 30.000 EUR.

Für eine Berufsausbildung wird auch aufgrund der hohen theoretischen Anforderungen ein Sprachniveau von B2 empfohlen.

Die Beurteilungen des Sprachniveaus nach dem Europäischen Referenzrahmen erfolgen anhand von Kürzeln. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Internetseite.

Hinweise zu berufsbezogenen Sprachkursen und Fördermöglichkeiten können Sie dem Flyer des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen (BAMF) entnehmen:

Wenn Sie anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber oder Geduldete beschäftigen wollen, kann die Bundesagentur für Arbeit Sie finanziell unterstützen.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig (vor Vertragsabschluss)  an Ihren Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit vor Ort, um zu klären, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.

Die Beschäftigungserlaubnis wird dem Asylbewerber / Flüchtling schriftlich zugestellt. Darin wird er zu einem Termin bei der Ausländerbehörde eingeladen, damit die Genehmigung in den Ausweis eingetragen werden kann.

Hinweis: Vor dieser Eintragung ist die Beschäftigung nicht gestattet!

Unterstützen Sie Ihren Asylbewerber/Flüchtling bei den notwendigen Formalitäten!

  • Anmeldung bei der Krankenkasse: Sozialversicherungsnummer beantragen
  • Bankkonto einrichten bzw. erfragen
  • Steuer-Identifikationsnummer (eventuell bei der Gemeinde nachfragen)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (wenn erforderlich bei der Gemeinde beantragen)

Eine gute Kommunikation im Betrieb fördert das Ankommen einer geflüchteten Person.

Drei Aspekte haben sich bei der Einstellung bewährt:.

  • Team vorab über die Einstellung informieren
  • Tolerantes Verhalten unterstützen, indem klare Aussagen gegen Diskriminierung und Rassismus getroffen werden
  • Tandem: Mitarbeiter ansprechen, wer bei der Integration unterstützen möchte

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Ausbildung bei der örtlichen Ausländerbehörde ( Link zur Ausländerbehörde Sachsen-Anhalts) immer über die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Ausbildung  von Flüchtlingen oder Asylbewerbern. 



Ausbildung

Ob Lehrling oder Ausbildungsbetrieb − die Handwerkskammer informiert Sie in allen Fragen zur Ausbildung, ob es sich um die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung, den Lehrvertrag, die Berufsschule, die Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU), den betrieblichen Ausbildungsplan, Fördermöglichkeiten, Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieb und Lehrling oder Konflikte in der Ausbildung handelt. Vom vorberuflichen Praktikum bis zum Berufsabschluss stehen sie den Beteiligten mit Rat und Tat zur Seite. Auch die Bildungsberater der Kammer kümmern sich vor Ort um die Ausbildungsbetriebe und geben vor allem praktische Hilfe.

Die Vervollständigung der zu vermittelnden Ausbildungsinhalte erfolgt in vielen Berufen durch die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg. Natürlich können Lehrlinge mit einer weiten Anreise im Internat des Bildungszentrums übernachten.

Die Ausbildung endet, nach Durchlaufen der Ausbildungszeit, mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Über den gesamten Zeitraum begleitet die Handwerkskammer die Ausbildungsbeteiligten.

Alle Ansprechpersonen finden Sie hier: 

Digitaler Ausbildungsnachweis

Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass alle Auszubildenden einen Ausbildungsnachweis während der gesamten Ausbildungsdauer führen. Das gibt die Gelegenheit, gelernte Inhalte zu reflektieren und den Lernfortschritt für sich selbst und andere, wie den Ausbildungsverantwortlichen, sichtbar zu machen.

Da die Digitalisierung in immer mehr Lebensbereichen Einzug hält, macht sie auch vor der Berufsausbildung keinen Halt. Mit dem digitalen Ausbildungsnachweis können Handwerksbetriebe einen weiteren Schritt Richtung Zukunft gehen. Mobile Nutzbarkeit, einfache Handhabung, ordentliche Dokumentation der Lehrinhalte und direkte Kommunikation zwischen den Akteuren sind nur einige Vorteile des digitalen Ausbildungsnachweises.

Jedoch fällt bei der Vielzahl von Anbietern die Auswahl nicht leicht. Um Ausbildungsbetriebe bei der Einführung eines digitalen Ausbildungsnachweises zu beraten, unterstützt die Handwerkskammer ab dem Ausbildungsjahr 2023/2024 mit dem "BLok - Das Onlineberichtsheft" ihre Mitgliedsbetriebe. Ausbildungsbetriebe des Kammerbezirkes können für 30,00 Euro pro Auszubildenden und Ausbildungszeit das Online-Berichtsheft nutzen. 

Über das Online-Formular können Betriebe ihr Interesse bekunden und mehr über BLok erfahren. Gern beraten wir Sie dazu individuell. Beachten Sie auch unsere Telefon-Sprechstunde, in der wir Ihre Fragen gerne beantworten und Sie beraten. Hier klicken, um zur aktuellen Terminliste zu gelangen.

Der digitale Ausbildungsnachweis ist eine runde Sache und kann bei richtiger Nutzung einen großen Mehrwert für alle Beteiligten bringen und die Ausbildungsqualität im Unternehmen nachhaltig steigern. Die Beratung zum digitalen Ausbildungsnachweis erfolgt im Teilprojekt "Ausbildungsqualität" des kammerübergreifenden Projektes Bildungsketten. Es nimmt sämtliche Schnittstellen in der betrieblichen Berufsausbildung in den Blick. Dazu gehört auch die Implementierung von digitalen, ganzheitlichen Ausbildungsnachweisen.



Projekt Bildungsketten

Im Rahmen der Bildungskettenvereinbarung arbeiten die vier gewerblichen Kammern in Sachsen-Anhalt daran, das Matching von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben weiterzuentwickeln und den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Die beiden Bildungsprojekte "praktisch.sachsen-anhalt.de" und "Ausbildungsqualität" sollen hierbei ihren Beitrag dazu leisten, die duale Berufsausbildung in Sachsen-Anhalt zu stärken.

Das Teilprojekt "Ausbildungsqualität" nimmt sämtliche Schnittstellen in der betrieblichen Berufsausbildung in den Blick. Dazu gehören beispielsweise die Implementierung von digitalen, ganzheitlichen Ausbildungsnachweisen sowie Maßnahmen zur Vermeidung vorzeitiger Lösungen von Ausbildungsverträgen. Bereits vorhandene Instrumente und Maßnahmen sollen dabei noch stärker bekannt gemacht sowie damit verbundene Angebote den Ausbildenden, Auszubildenden und Berufsschullehrern unterbreitet werden.



Ansprechperson:

Manuela Quiel

Projektkoordinatorin für Ausbildungsqualität

Tel. 0391 6268-220

Fax 0391 6268-110

mquiel--at--hwk-magdeburg.de



Logo Bildungsketten quer 2022

Eine gute Ausbildung bleibt der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft! Für Jugendliche legt sie den Grundstein für ein erfolgreiches Berufsleben, für Betriebe ist es die zentrale Voraussetzung, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Die Herausforderungen der Gegenwart machen es jedoch nicht immer leicht, die Ausbildung attraktiv und auf einem hohen Niveau zu gestalten.

Um trotzdem qualitativ hochwertig auszubilden, bietet die Handwerkskammer Magdeburg im Rahmen des Projektes Bildungsketten die Möglichkeit, Fertigkeiten für einen erfolgreichen und attraktiven Ausbildungsverlauf zu erlernen.

Die angebotenen Workshops richten sich sowohl an das Ausbildungspersonal in den Betrieben als auch an Auszubildende. Informationen zu den Inhalten der einzelnen Workshops finden Sie in der Terminübersicht.

Ansprechperson:

Manuela Quiel

Projektkoordinatorin für Ausbildungsqualität

Tel. 0391 6268-220

Fax 0391 6268-110

mquiel--at--hwk-magdeburg.de

Logo Bildungsketten quer 2022

Aufenthalte im Ausland zahlen sich für junge Handwerker aus. Sie bringen von dort neue Erfahrungen mit, werden selbstständiger und können ihren Betrieben helfen, Kunden jenseits der Grenzen zu gewinnen. Die Bereitschaft von Lehrlingen, Gesellen und Jungunternehmen, Praktika außerhalb Deutschlands zu absolvieren, will die Handwerkskammer fördern und bietet eine Mobilitätsberatung an.

Nähere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.



Gefördert durch:

BMWi Logo 2022

Logo_Berufsbildung_ohne_Grenzen



Die Handwerkskammer Magdeburg ist die zuständige Stelle für die Abnahme von

  • Zwischenprüfungen,
  • Gesellenprüfungen,
  • Abschlussprüfungen

für die Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse im Kammerbezirk.

Die HWK führt Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen in den handwerklichen und einigen nicht handwerklichen, insbesondere kaufmännischen Ausbildungsberufen durch.

Jede und jeder Auszubildende muss:

  • mindestens eine Zwischenprüfung ablegen
  • in einigen Ausbildungsberufen wird zur Zeit die so genannte "gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung" erprobt und
  • am Ende der Ausbildungszeit steht die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.

Rechtliche Grundlagen:

Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung in der u.a. die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Prüfungsanforderungen, die Bestehensbestimmungen und der Ausbildungsrahmenplan geregelt sind. Ein Exemplar der Ausbildungsordnung sollte dem Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung von seinem Ausbilder übergeben werden. Die Ausbildungsordnungen können auch über die Ausbildungsberater bezogen werden.

Darüber hinaus wird von jeder Handwerkskammer eine Abschlussprüfungsordnung (APO) und eine Gesellenprüfungsordnung (GPO) erlassen, in der zum Beispiel Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt sind.

Prüfungskosten:

Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z. B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag, d. h. als sogenannte "Externe", an einer Prüfung teilnehmen, müssen die Kosten selbst tragen.

Nachteilsausgleich:

Menschen mit einer Behinderung können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen/Einschränkungen Nachteile beim Erbringen von Leistungen entstehen. Zur Kompensation dieser Nachteile besteht für sie die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche bei der Durchführung einer Prüfung zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, wie Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit Hörschädigung. Diese Nachteilsausgleiche sind keine "Vergünstigungen", sondern kompensieren behinderungsbedingte Benachteiligungen in der Prüfungssituation. Die Prüfungsanforderungen bleiben qualitativ erhalten.

Für den Erstausbildungsbereich sind Nachteilsausgleiche in der Prüfung in § 65 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42 l Abs. 1 Handwerksordnung (HWO), für die Fortbildungen, einschließlich der industriellen Meisterprüfungen, und Umschulungen in § 67 BBiG und § 42 n HWO sowie für die handwerkliche Meisterprüfung in § 11 der Meisterprüfungsverfahrensordnung geregelt.

Genauere Informationen zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie im Informationsblatt.

Prüfungsvorbereitungslehrgänge:

Damit die Auszubildenden mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, bietet das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg ihnen Unterstützung in Form von Prüfungsvorbereitungslehrgängen für  einige Gewerke an.

Sie möchten dieses Angebot nutzen? Dann informieren Sie sich doch bei unserer Weiterbildungsberatung.

Ansprechperson:

Rüdiger Schmidt

Tel. 0391 6268-184

Fax 0391 6268-110

rschmidt--at--hwk-magdeburg.de

Katharina Göschka

Tel. 0391 6268-182

Fax 0391 6268-110

kgoeschka--at--hwk-magdeburg.de



Downloads:



Manchmal brauchen junge Menschen Unterstützung, wenn es um die Bewältigung von Herausforderungen geht. Sie als Betrieb können oft nur bedingt helfen, da Sie natürlich zeitlich sehr eingespannt sind. Nutzen Sie doch externe und kostenfreie Unterstützungangebote, um gemeinsam die Ausbildung zu bewältigen.

Zukunftschance Assistierte Ausbildung (ZaA) bzw. Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)

Ein regionaler Bildungsträger begleitet Ihren Auszubildenden je nach Bedarf durch sozialpädagogische Begleitung und/oder Stütz- und Förderunterricht.  Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Kontaktieren Sie bei Bedarf Ihren Arbeitgeber-Service vor Ort oder nutzen Sie einfach die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline unter 0800 4 5555 20.

Initiative VerA-Stark durch die Ausbildung

VerA stellt Auszubildenden, die Unterstützung wünschen, ehrenamtliche Profis im Ruhestand zur Seite. Diese Expertinnen und Experten sind Fachleuten mit Berufserfahrung und Know-how aus allen Bereichen der Industrie, des Handwerks und vielen technischen, kaufmännischen und sozialen Berufen.  Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Kontaktieren Sie bei Bedarf:
Werner Schich, Telefon: 0172 3237234, E-Mail: magdeburg@vera.ses-bonn.de

Viele Handwerksbetriebe in unserem Kammerbezirk bilden kontinuierlich Azubis aus, begleiten sie auf dem manchmal steinigen Weg durch ihre Ausbildung und setzen sich damit nachhaltig für die Fachkräftesicherung und die stabile Qualität im Handwerk ein.

Als Anerkennung für herausragende Leistungen und hohes Engagement in der Ausbildung verleihen wir hierfür jährlich unseren Preis "TOP AUSBILDER im Handwerk".

Möchten Sie zeigen, welchen hohen Stellenwert die Ausbildung in Ihrem Betrieb hat, bewerben Sie sich gern in diesem Jahr um die Auszeichnung oder schlagen Sie einen Betrieb vor, der in Ihren Augen diese Würdigung verdient hätte.

In die Bewertung können u.a. folgende Qualitätskriterien mit einfließen:

  • Nachwuchsgewinnung und Ausbildungsplanung
  • Ausbildungsqualität beim Ausbildungsstart und Ausbildungsablauf
  • Qualifizierungsprozesse während der Ausbildung
  • Angebot von Förder- und Unterstützungsleistungen für diverse Zielgruppen (z.B. Abiturienten, Lernschwächere etc.)
  • Betriebliche Kommunikation und Zusammenarbeit (z.B. Kooperation mit anderen Lernorten, Unterstützung bei Prüfungsvorbereitung etc. )
  • Soziales Engagement des Betriebes (z.B. für besondere Zielgruppen , wie Flüchtlinge oder Menschen mit Behinderung etc..)
  • Ehrenamtlichen Engagement des Betriebes (z.B. Mitarbeit in Ausschüssen etc.)
  • Besonders gute Ausbildungsergebnisse

Teilnahmevoraussetzungen:

Es können sich ausbildende Mitgliedsbetriebe der Handwerksammer Magdeburg bewerben, oder durch eine handwerksnahe Institution (Innungen, Kreishandwerkerschaften, den Berufsbildungsausschuss sowie die Handwerkskammer Magdeburg) bzw. eigene Auszubildende vorgeschlagen werden.

Die Bewerbung / der Vorschlag muss telefonisch oder schriftlich beim benannten Ansprechpartner eingehen und folgende Informationen enthalten:

  • Möchten Sie sich selbst bewerben oder einen Ausbildungsbetrieb vorschlagen?
  • Wie ist Ihr Name und wie lauten Ihre Kotaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)?
  • Welche Funktion haben Sie (Auszubildender, Innungsmitglied etc.)?
  • Um welchen Ausbildungsbetrieb handelt es sich (mit Anschrift)?
  • Kurze Beschreibung, warum dieser Betrieb ausgezeichnet werden sollte.

Die Ausbildungsberatung wird sich umgehend mit dem Betrieb in Verbindung setzen und gemeinsam in einem persönlichen Gespräch die Bewerbungsunterlagen ausfüllen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung oder Ihren Vorschlag!

Die Vorteile der Auszeichnung:

  • Eine gute Ausbildung sichert Fachkräfte für den Betrieb.
  • Eine gute Ausbildung spricht sich herum.
  • Eine gute Ausbildung stärkt das Image des Handwerks und Ihres Betriebe

Ansprechperson:



 


Nach der Ausbildung

Weiterbildung ist die elementare Voraussetzung für den Erfolg in einer Arbeitswelt, die einem dynamischen Wandel unterworfen ist. Handwerker müssen fachlich "auf der Höhe" bleiben, um die Erwartungen der Kunden zu erfüllen.

Die Bildungseinrichtung der Handwerkskammer Magdeburg unterstützt Lehrlinge, Gesellen, Meister, kaufmännische Mitarbeiter, Existenzgründer und Unternehmer dabei, ihre Fähigkeiten und Karrierechancen zu verbessern und damit auch die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen, in denen sie tätig sind.

Wer sich nicht sicher ist, ob ein Kurs das Richtige für seine Anforderungen ist oder Fragen zur Finanzierung hat, erhält bei den Weiterbildungsberatern kompetente Hilfe bei seiner Entscheidung.

Wir sind für Sie da per Telefon, im Beratungsgespräch im Berufsbildungszentrum oder gern auch vor Ort bei Ihnen im Unternehmen.

Ansprechperson:

Mühlenberg Porträt 2022 Fotoatelier Menzel

Christian Mühlenberg

Weiterbildungsberater

Tel. 0391 6268-173

Fax 0391 6268-160

cmuehlenberg--at--hwk-magdeburg.de

Kristin Rosenburg

Weiterbildungsberaterin

Tel. 0391 6268 172

Fax 0391 6268-160

krosenburg--at--hwk-magdeburg.de