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Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickBäcker (m/w/d)

Als Bäckerin oder Bäcker stellst du mit handwerklichem Geschick, moderner Technik und hochwertigen Rohstoffen eine breite Produktpalette von Backwaren her. Brote, Brötchen oder Süßspeisen – mit Sorgfalt und Fingerfertigkeit backst du Klassiker, erschaffst süße Kreationen, kennst dich aber auch bei aktuellen Ernährungstrends aus.



Ausbildungsdauer: 36 Monate

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de

Ausbildungsnachweis

Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.

Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung.  Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular. 

Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.

Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:

 

Grundlage:  Vereinbarung über die Ausbildungsvergütung für Auszubildende des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten 

Achtung: auch bei fehlender Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes ist die tarifliche Ausbildungsvergütung für alle allgemeinverbindlich;
Vergütung nach Ausbildungsjahren zuzüglich einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von 50,00 € monatlich bis 31.12.2024; ab dem 01.09.2023 einen steuer- und abgabenfreien Fahrkostenzuschuss von 29,00 €

Weitere Hinweise zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung  finden Sie hier:
Ausbildungsjahrtarifliche Vergütung
ab 01.08.2023*
tarifliche Vergütung
ab 01.01.2025*
1.860,00 Euro

930,00 Euro
2.945,00 Euro 

1.015,00 Euro
3.1.085,00 Euro 

1.155,00 Euro
Hinweis: eine gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr mit den Berufen Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (Schwerpunkt Bäckerei und Konditorei)  und Konditor ist möglich; spätestens ab dem 2. Ausbildungsjahr ist an die unten stehende Berufsschule zu wechseln:

Berufsschulzentrum des Landkreises Stendal
Internet: www.bsz-stendal.de
E-Mail: office@bsz-stendal.de
Telefon: 03931 60-8200

Achtung: Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen.

Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)

Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung


wichtige Hinweise:
 
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung anzumelden. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anmeldung:

Die aktuellen Prüfungstermine, die zuständigen Prüfungsausschüsse sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.

Für die Berechnung des jährlichen Urlaubsanspruches des Auszubildenden können Sie gern den Urlaubsrechner nutzen.

 
unter 16 Jahren25 AT / 30 WT
unter 17 Jahren23 AT /  27 WT
unter 18 Jahren21 AT / 25 WT
über 18 Jahren20 AT / 24 WT
AT= Arbeitstage
(Montag bis Freitag)
WT =Werktage
(Montag bis Samstag)
Standort:

Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Sachsen e. V.
Clemens-Müller-Str. 2 , 01060 Dresden
E-Mail: info@baeckersachsen.de
Telefon: 0351 89911-60


Kursgebühr bei Ausbildung:

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse sind berufsspezifisch und praktisch vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr. Sie werden in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen bzw. in der von der Handwerkskammer beauftragten Ausbildungsstätte durchgeführt. Die ÜLU stellt ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sicher und reagiert schnell auf moderne Technologien und Verfahren. Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben getragen und ggf. durch Zuschüsse des Bundes, Landes und Mitteln des Europäischen Sozialfonds ermäßigt.

ÜLU-KursStundenAnteil Handwerks-betrieb
Grundlagen der Herstellung von Broten, Kleingebäcken und Feinen Backwaren auf der Basis von WeizenG-BAE1/18
obligatorisch
40 h*
Grundlagen der Herstellung von Partygebäcken, Feinen Backwaren, Überzügen, Füllungen und Cremes G-BAE2/18
obligatorisch
40 h*
Zeitgemäße Verfahren zur Herstellung von Backwarensnacks sowie roggen- und weizenhaltigen Backwaren BAE1/18
obligatorisch
40 h*
Zeitgemäße Verfahren zur Herstellung von Feinen Backwaren aus Teigen und Massen sowie kleinen Gerichten und Speisen BAE2/18
obligatorisch
40 h*
Zeitgemäße Verfahren zur Herstellung von Vollkorn-, Schrot- und Spezialbroten/Kleingebäcken sowie Feinen Backwaren aus Teigen BAE3/18
obligatorisch
40 h*
Kundenorientierung und Qualitätssicherung BAE4/18
obligatorisch
40 h*

* Bei nicht aufgeführten Kursgebühren sind diese bei der jeweiligen Kursstätte zu erfragen.

Die vollständigen Unterweisungspläne finden Sie beim Hans-Piest-Institut für Handwerkstechnik.

Hinweis:
obligatorisch = verpflichtende Durchführung 
fakultativ= freiwillige Durchführung
 

Krause, Andreas Handwerkskammer Magdeburg Fotoatelier Mentzel

Andreas Krause

Ausbildungsberater

Gareisstraße 10

39106 Magdeburg

Tel. 0391 6268-158

Fax 0391 6268-110

akrause--at--hwk-magdeburg.de