
Nutzung der "CovPassCheck-App" und "Corona-Warn-App"Wie kann man Nachweise prüfen?
Mit Einführung der 3G-Regel in Betrieben ist der jeweilige Gesundheitsstatus (geimpft, genesen oder getestet) der Arbeitgeber und Beschäftigten nachzuweisen. Auch im Einzelhandel, der Gastronomie und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens sind entsprechende Nachweise beim Betreten vorzuzeigen. Daraus resultieren u. a. Fragen zur Form und Prüfung der Nachweise - z. B. Nachweisen in Papierform, Ersatzbestätigungen oder digitalen Nachweisen.
In Ihrer Nähe befindliche Teststellen, die die Übermittlung von Schnelltest-Ergebnissen an die Corona-Warn-App (CWA) unterstützen, können über eine Internetseite der App gefunden werden. Eine Vielzahl der berechtigten Teststellen erstellen auch EU-konforme digitale Testzertifikate, die in der CWA gespeichert werden können; die Nutzenden können dann ein digitales Testzertifikat für PCR- und Schnelltests anfordern, das im Falle eines negativen Testergebnisses ausgestellt wird. Sie können es in Ländern der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz dafür verwenden, um ein negatives Testergebnis offiziell nachzuweisen. Nur mit der CovPassCheck-App können die QR-Codes auf ausgedruckten oder digitalen COVID-Zertifikaten der EU eingelesen und datenschutzkonform, digital geprüft werden. Eine bloße Sichtprüfung des Zertifikates ist nicht ausreichend.