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Michael Bihlmayer

Wie man sich bei einem positiven Corona-Test verhältWas tun bei einem positiven Test?

Eine 3G-Regelung in Betrieben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schreibt vor: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich regelmäßig vor Arbeitsbeginn testen.

Aber wie verhält man sich, wenn der Corona-Test dann positiv ausfällt?

Carolin Bauer, Fachärztin für Allgemeinmedizin vom Medizinischen Versorgungszentrum "Im Altstadtquartier" in Magdeburg, beantwortet wichtige Fragen.

Wichtig: Das Interview wurde im November 2021 veröffentlicht. Die jeweilige aktuelle Vorschriften-Lage kann sich ändern. Wir bemühen uns, die Informationen auf dem aktuellen Stand zu halten, Änderungen sind markiert. Bitte sichern Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Behörden ab.

Carolin Bauer, Fachärztin für Allgemeinmedizin vom Medizinischen Versorgungszentrum "Im Altstadtquartier" in Magdeburg
Rayk Weber
Carolin Bauer, Fachärztin für Allgemeinmedizin vom Medizinischen Versorgungszentrum "Im Altstadtquartier" in Magdeburg



Wer muss in welcher Reihenfolge von wem informiert werden, wenn der Corona-Test vor Arbeitsbeginn positiv ausfällt?

Zuerst muss der Arbeitgeber informiert werden. Dann geht es zum Hausarzt (nach telefonischer Ankündigung) oder zum Testzentrum, wo ein PCR-Test erfolgt. Bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses sollte sich die betroffene Person häuslich isolieren. Ist es positiv, erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt, das dann weitere Informationen liefert.

Wer weist einen PCR-Test an? Welche Stellen führen diesen durch?

Bei Personen mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten können und bei Personen mit positivem Schnelltest sollte ein PCR-Test durchgeführt werden. Dieser kann nach Rücksprache beim Hausarzt, in einer Fieberambulanz/zugelassenen Testzentren oder in hausärztlichen Testpraxen erfolgen. Aktuelle Adressen finden sich auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Wie viele Tage zurück müssen Kontakte angegeben und Kontaktpersonen informiert werden?

Bei symptomatischen Fällen nehmen wir alle engen Kontakte ab zwei Tage vor Beginn der Symptome ins Visier, bei asymptomatischen Fällen alle engen Kontakte ab zwei Tage vor dem positiven Testergebnis. Enge Kontaktpersonen sind folgendermaßen definiert: Aufenthalt im Nahfeld (weniger als 1,5 Meter) länger als zehn Minuten ohne adäquaten Schutz (MNS, FFP2); Gespräch unabhängig von der Gesprächsdauer ohne adäquaten Schutz; Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Min, auch bei adäquatem Schutz. Enge Kontaktpersonen in diesem Sinne sollten informiert und die Kontaktdaten je nach Regelungen in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten (siehe Allgemeinverfügungen) dem Gesundheitsamt übermittelt werden.

Müssen alle engen Kontaktpersonen in Quarantäne? Macht es einen Unterschied, wenn sie geimpft oder genesen sind?

Laut aktueller Allgemeinverfügung der Stadt Magdeburg besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Personen, die im gleichen Haushalt wie die infizierte Person leben. Sie gilt jedoch nicht für Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), geimpfte Genesene, Personen mit einer zweimaligen Impfung ab dem 15. Tag und bis zum 90. Tag nach der zweiten Impfung und Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab Datum des positiven PCR Tests.

Oben genannte ungeimpfte Kontaktpersonen müssen unverzüglich in häusliche Quarantäne. Der erste volle Tag der Quarantäne ist der Tag nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Covid-19-Fall. Um asymptomatische Infektionen zu erkennen, kann eine Testung enger Kontaktpersonen so früh wie möglich nach Identifikation erwogen werden. Die Quarantäne beträgt 10 Tage ohne Testung oder 7 Tage mit negativen zertifizierten Schnelltest und weiter bestehender Symptomfreiheit.

Wie lange müssen Infizierte in Quarantäne? Müssen sie sich abschließend "frei testen"?

Die häusliche Absonderung der SARS- CoV-2-Erkrankten wird Isolierung genannt. Die häusliche Absonderung der Kontaktpersonen heißt Quarantäne. Eine Entlassung aus der Isolation ist ohne Testung nach 10 Tagen möglich. Der Tag des positiven PCR Tests zählt dabei als Tag 0. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich nach 7 Tagen mit einem negativen zertifizierten Schnelltest oder negativen PCR Test frei zu testen, wenn die Person zu diesem Zeitpunkt mind. 48 Stunden symptomfrei war.*

 Wie lange gilt dann der Genesenen-Status? Ab wann kann nach einer Infektion frühestens geimpft werden?

Als genesen gelten Personen, deren Infektion durch einen Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nachgewiesen wurde und die Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Die STIKO empfiehlt ungeimpften Personen ab 12 Jahren sowie für 5- bis 11-jährigen Kindern mit Vorerkrankungen, die gesichert eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, die Verabreichung einer Impfstoffdosis im Abstand von drei Monaten nach der Erkrankung.

*Gemäß GMK-Pressemeldung (Nr. 104/22) einigten sich die Länder auf neue Empfehlungen zur Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen ab 1. Mai 2022. Konkret heißt es: „Die Absonderung für Infizierte und Kontaktpersonen soll ab Mai von sieben auf fünf Tage verkürzt werden. Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten müssen im Infektionsfall die Gesundheitsämter ein Tätigkeitsverbot anordnen. Eine Freitestung ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Für die Allgemeinbevölkerung gilt dagegen eine dringende Empfehlung zur fünftägigen Isolierung im Infektionsfall, eine behördliche Anweisung ist nicht mehr notwendig.“