Zwei Frauen in der Werkstatt. Eine Frau erklärt der anderen die Arbeit mit Holz in einer Tischlerei.
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Was Sie über den Ausbilder-Schein wissen müssen

Die wichtigsten Fragen rund um den sogenannten AdA-Schein beantwortet Weiterbildungsberater Christian Mühlenberg.

Was ist der AdA-Schein?

>> Christian Mühlenberg: AdA bedeutet „Ausbildung der Ausbilder“ und ist ein Teil der Berechtigung, welche man für die Ausbildung von Lehrlingen nach der Ausbildereignungsverordnung 'AEVO* nachweisen muss.

Wer braucht diese Berechtigung?

>> Mühlenberg: Jedes Unternehmen, das ausbilden möchte, muss die Qualität der Ausbildung sicherstellen. Das wird u.a. über den AdA-Schein nachgewiesen. In der Meisterausbildung ist der AdA-Schein als Teil IV enthalten, so dass alle Meisterinnen und Meister ausbildungsberechtigt sind. Auch in nicht meisterpflichtigen Gewerken muss man neben der fachlichen Eignung (z.B. einschlägige Berufsausbildung oder Studium) auch den Nachweis der arbeitspädagogischen Kenntnisse (AdA) erbringen, wenn man plant auszubilden.

Eine gute Weiterbildung des Personals bringt für alle an der Ausbildung beteiligten Personen nur Vorteile.
Christian Mühlenberg, Weiterbildungsberater der Handwerkskammer Magdeburg

Wie bereitet man sich auf die Prüfung vor?

>> Mühlenberg: Bei uns im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer wird der Vorbereitungslehrgang in Teil- und Vollzeit angeboten. Er beinhaltet 120 Unterrichtsstunden, das sind drei Unterrichtswochen in Vollzeit und in Teilzeit zirka dreieinhalb Monate in Teilzeit.

Wie anspruchsvoll ist die Prüfung?

>> Mühlenberg: Sie besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil, für den eine Ausbildungssituation geplant und durchgeführt werden muss. Unsere Dozenten bereiten die Teilnehmer in der Regel so gut vor, dass sie die Prüfung bestehen. Der Abschluss gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe, also auch außerhalb des Handwerks.

In vielen Handwerksbetrieben hat der Chef keine Zeit, sich um die Ausbildung zu kümmern. Ist es sinnvoll, weitere Mitarbeiter zu Ausbildern zu qualifizieren?

>> Mühlenberg: Unbedingt! Um die Zukunft des Betriebes zu sichern, ist eine gute Ausbildungsqualität ganz wichtig. Neben dem auf dem Vertrag benannten Ausbildungspersonal sind meist viele weitere Personen an der Ausbildung beteiligt. Diese sollte man für ihre Aufgabe bestmöglich durch Qualifizierung unterstützten, denn Wissen haben und Wissen weitergeben sind zwei komplett verschiedene Anforderungen. Eine gute Weiterbildung des Personals bringt für alle an der Ausbildung beteiligten Personen nur Vorteile.

Die Fragen stellte Anja Gildemeister.



Ansprechperson:

Mühlenberg Porträt 2022 Fotoatelier Menzel

Christian Mühlenberg

Weiterbildungsberater

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