Vollversammlung beschließt Satzungsänderung am 11.12.2012
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg beschloss am 11. Dezember 2012 folgende Änderung der Satzung der Handwerkskammer Magdeburg. § 39 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
(1) Die Bekanntmachungen der Handwerkskammer sind in dem Mitteilungsblatt „Handwerk in Sachsen-Anhalt. Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Magdeburg, Regionalausgabe Norddeutsches Handwerk“ zu veröffentlichen. Einer Veröffentlichung in dem Mitteilungsblatt „Handwerk in Sachsen-Anhalt. Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Magdeburg, Regionalausgabe Norddeutsches Handwerk“ wird gleichgestellt die Aufnahme der Bekanntmachungen der Handwerkskammer auf der Homepage – www.hwk-magdeburg.de – unter dem Stichwort: „Rechtsgrundlagen.“ Dabei ist sicherzustellen, dass in dem Mitteilungsblatt „Handwerk in Sachsen-Anhalt. Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Magdeburg, Regionalausgabe Norddeutsches Handwerk“ die Bezeichnung der Rechtsvorschrift, das Datum des Inkrafttretens und die Fundstelle im Internetauftritt der Handwerkskammer veröffentlicht werden.
(2) Eine insgesamt neu beschlossene Satzung ist im Mitteilungsblatt „Handwerk in Sachsen-Anhalt. Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Magdeburg, Regionalausgabe Norddeutsches Handwerk“ und außerdem in dem öffentlichen Organ der für den Sitz der Kammer zuständigen obersten Verwaltungsbehörde bekanntzumachen, dieses gilt nicht für Satzungsänderungen.
Der Beschluss der Vollversammlung wurde am 25. Januar 2013 durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und tritt mit dem Tag der Genehmigung in Kraft. Dieser Beschluss wird hiermit satzungsgemäß veröffentlicht.
Magdeburg, 28.01.2013
Handwerkskammer Magdeburg
Werner Vesterling
Präsident
Burghard Grupe
Hauptgeschäftsführer