Verbraucherschlichtungsstellen - Weitere Informationspflichten

Ab dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmer Verbrauchern in leicht zugänglicher, klarer und verständlicher Form unter Hinweis auf die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Auskunft darüber geben, ob sie bereit oder nicht bereit sind, im Fall eines Rechtsstreits an einer freiwilligen Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

Dies gilt für alle Unternehmer nach Eintritt einer Streitigkeit mit Verbrauchern. Sie sind verpflichtet, mitzuteilen, ob sie bereit sind, an einer freiwilligen Schlichtung teilzunehmen, wenn eine Streitigkeit mit einem Kunden (Verbraucher) entsteht und diese nicht durch eigenes Bemühen beigelegt werden kann. 

Es gilt aber generell auch schon vorher für alle Unternehmen, wenn sie Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, und dann wenn sie eine Firmenwebseite haben und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen.

Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können vor der Allgemeinen Verbraucher-Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein,  Telefon 07851 - 795 79 40,  Fax 07851 - 795 79 41, E-Mail: mail@verbraucherschlichter.de,  
www.verbraucher-schlichter.de behandelt werden.

Das Verfahren darf nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt. Unternehmer können somit kein Verfahren beantragen, tragen die Verfahrenskosten aber allein.

Bei Bauverträgen mit Verbrauchern gilt:

Da bislang für Handwerksbetriebe keine speziellen Verbraucherschlichtungsstellen eingerichtet wurden, galt für alle verpflichteten Betriebe, auf die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl hinzuweisen. Inzwischen wurde vom Immobilienverband Deutschland (IVD) und dem Verband Privater Bauherren (VPB) eine Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bauangelegenheiten nach den Anforderungen des VSBG gegründet und beim Bundesamt für Justiz akkreditiert.

Laut Verfahrensordnung der Stelle ist sie für Streitigkeiten zuständig, die ihren Grund in einem Verbrauchervertrag haben,

  1. durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird (Verbraucherbauvertrag),
  2. der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen (Bauträgervertrag)“.

Angesichts dieses Zuständigkeitsbereichs geht die Stelle in Bauangelegenheiten der Allgemeinen Schiedsstelle in Kehl vor. Der Vorrang folgt aus § 4 Abs. 2 Nr. 2 VSBG.

Der Hinweis auf die Stelle von VDP und IVD ist von Bauunternehmern in ihren AGB und auf ihrer Webseite jedoch nur dann vorzunehmen, wenn sich der Betrieb bereit erklärt, an diesem Verfahren teilzunehmen.

Da die Muster-AGB des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) keine Beteiligung an solchen Verfahren vorsehen, beschränken sich die praxisrelevanten Auswirkungen dieser Schlichtungsstelle hauptsächlich auf die Informationspflicht nach Entstehen der Streitigkeit. Dabei sind Unternehmer stets verpflichtet, den Verbraucher nach Entstehen einer Streitigkeit selbst dann auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sie sich nicht an solchen Verfahren beteiligen.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle für Verbraucherbauverträge:

Ombudsmann Immobilien im Immobilienverband Deutschland IVD
Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
- Ombudsstelle -
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Fax: 030 27572678,
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net
www.ombudsmann-immobilien.net



Alternativ können sich Verbraucher auch weiterhin kostenfrei an die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Magdeburg (Gareisstraße 10, 39106 Magdeburg, Telefon 0391 62680, Telefax 0391 6268110, E-Mail: info@hwk-magdeburg.dewww.hwk-magdeburg.de) wenden.

Für Streitigkeiten bei Online-Geschäften gibt es schon seit Februar 2016 eine Internetplattform der Europäischen Kommission zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten. Die Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE. Internet-Shop-Betreiber müssen auf ihrer Website auf Namen und Kontaktdaten sowie den Link auf diese Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten hinweisen.