Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickSteinmetz und Steinbildhauer (m/w/d)
Als Steinmetzin und Steinbildhauerin oder Steinmetz und Steinbildhauer bist du Expert/-in für Steine: Je nach Fachrichtung bearbeitest du Natur- oder Kunststein und gestaltest damit Wände, Böden und Treppen oder fertigst Skulpturen an – in Handarbeit oder mit Maschinen. Du spaltest, behaust, schleifst und polierst dein Rohmaterial bis es den Vorgaben, deinen Wünschen oder denen deiner Kundschaft entspricht.
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Fachrichtungen:
- Steinmetzarbeiten
- Steinbildhauerarbeiten
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
kostenfreie Umsetzungshilfen für die Ausbildungspraxis finden Sie hier.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Ausbildungsjahr | tarifliche Vergütung ab 01.08.2024* (39h/Woche) | tarifliche Vergütung ab 01.08.2024* (hochgerechnet auf 40h/Woche) |
1. | 925,00 € | 948,72 € |
2. | 1.025,00 € | 1.051,28 € |
3. | 1.175,00 € | 1.205,13 € |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Internet: www.steinmetzschule-koenigslutter.de
E-Mail: steinmetzschule@t-online.de
Telefon: 05353-3855
Internet: www.steinmetzschule.de
E-Mail: info@steinmetzschule.de
Telefon: 03594-703398
Achtung: Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen.
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
*Alle Angaben ohne Gewähr.
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
1. Ausbildungsjahr | 30 AT |
2. Ausbildungsjahr | 30 AT |
3. Ausbildungsjahr | 30 AT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
Bau Bildung Sachsen-Anhalt e. V. ÜAZ Holleben
Südstraße 4a
06179 Teutschenthal OT Holleben
Telefon: 0345 6134-501
E-Mail: holleben@bauausbildung.de
Kursgebühr bei Ausbildung:
ÜLU-Kurs | Stunden | Anteil Handwerks-betrieb | |
Bearbeitung von Steinoberflächen von Hand | G-STEIN 1/20 obligatorisch | 40 h | * |
Bearbeitung von Werksteinen von Hand und mit druckluftbetriebenen Werkzeugen | G-STEIN2/20 obligatorisch | 80 h | * |
Herstellen von Profilen | G-STEIN3/20 obligatorisch | 40 h | * |
ÜLU-Kurs | Stunden | Anteil Handwerks-betrieb | |
Herstellen von Bodenbelägen | STEIN1/20 obligatorisch | 40 h | * |
Herstellen von Steinschriften | STEIN2/20 obligatorisch | 40 h | * |
Maschinelles Bearbeiten von Naturstein und künstlich hergestellten Steinen | STEIN3/20 obligatorisch | 40 h | * |
Restaurieren von Naturwerksteinen | STEIN4/20 obligatorisch | 40 h | * |
Herstellen von Werkstücken mit programmierbaren Maschinen | STEIN5/20 obligatorisch | 40 h | * |
Versetzen von Treppen | STEIN6/20 obligatorisch | 40 h | * |
Verlegen von Bodenbelägen in Sonderformen und Versetzen von Wandbekleidungen | STMETZ1/21 obligatorisch | 40 h | * |
Versetzen von Treppen in Sonderformen | STMETZ2/21 obligatorisch | 40 h | * |
Restaurieren von Bauwerken und Denkmalen | STMETZ3/21 obligatorisch | 80 h | * |
Verlegen von Bodenbelägen und Versetzen von Wandbekleidungen in Spezialanfertigung | STMETZ4/21 obligatorisch | 40 h | * |
ÜLU-Kurs | Stunden | Anteil Handwerks-betrieb | |
Herstellen von Bodenbelägen | STEIN1/20 obligatorisch | 40 h | * |
Herstellen von Steinschriften | STEIN2/20 obligatorisch | 40 h | * |
Maschinelles Bearbeiten von Naturstein und künstlich hergestellten Steinen | STEIN3/20 obligatorisch | 40 h | * |
Restaurieren von Naturwerksteinen | STEIN4/20 obligatorisch | 40 h | * |
Herstellen von Werkstücken mit programmierbaren Maschinen | STEIN5/20 obligatorisch | 40 h | * |
Versetzen von Treppen | STEIN6/20 obligatorisch | 40 h | * |
Gestalten und Herstellen von Formen und Modellen sowie Restaurieren von Bildhauerarbeiten | STBILD1/20 obligatorisch | 80 h | * |
Herstellen von Schriften, Reliefs und Skulpturen | STBILD2/20 obligatorisch | 80 h | * |
* Bei nicht aufgeführten Kursgebühren sind diese bei der jeweiligen Kursstätte zu erfragen.
Hinweis:
obligatorisch = verpflichtende Durchführung
fakultativ= freiwillige Durchführung