Mehr als nur GutachtenerstellungSachverständiger werden
Sie sind Experte in Ihrem Gebiet?
Sie sind an verantwortungsvollen Aufgaben interessiert?
Sie sind zuverlässig und können unparteiisch sein?
Dann werden Sie Sachverständiger!
Als Sachverständiger werden Sie beauftragt, Waren, Leistungen oder Preise von Handwerkern fachlich, objektiv und unabhängig zu bewerten bzw. zu begutachten.
Außerdem können Sie als Sachverständige zu einem Konflikt geholt werden – zum Beispiel, wenn Meinungen zweier Parteien auseinandergehen. Ein objektiv fachliches Gutachten eines Sachverständigen stellt dabei eine wichtige Rolle für das Konfliktende dar.
Potenziell werden Sie von Gerichten, Handwerkern oder Verbrauchern beauftragt.
Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk
Die Vereidigung durch die Handwerkskammer stellt sicher, dass Sie als Sachverständige Ihre Gutachten unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten. Nach der Vereidigung haben Sachverständige die Verpflichtung zur Weiterbildung. Welche Seminare, Ihr Knowhow sinnvoll ausbauen, erklärt die Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld im nächsten Video.
Beispiel für eine gerichtliche Sachverständigentätigkeit
Der Sachverständige soll dazu Stellung nehmen, ob das Verlegen der Fliesen fach- und sachgerecht erbracht worden ist. Für den Fall, dass der Sachverständige unterschiedliche Fugenbreiten feststellen sollte, wird er gebeten, darzulegen, inwieweit die Fugenbreiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Des Weiteren wird der Sachverständige gebeten, zur Frage der Verfärbung des Fugenmörtels Stellung zu nehmen.
Streitende Parteien können von vornherein einen Sachverständigen gemeinsam damit beauftragen, in gesprächsleitender Weise eine Streitbeilegung vorzubereiten. In dem Fall besteht der Auftrag nicht in der Gutachtenerstellung, sondern in der Gesprächsleitung (im Sinne eines Mediationsauftrags).
Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die zuständige Handwerkskammer ist § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) in Verbindung mit §§ 36, 36a Gewerbeordnung (GewO).
Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Magdeburg regelt die Voraussetzungen, die von den Bewerbern und Sachverständigen erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden.
Mehr darüber können Sie in der aktuellen Sachverständigenordnung nachlesen:
Sind Sie neugierig geworden?
Sie sind an einer Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Handwerk interessiert? Dann wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin Frau Stefanie Winkler-Schmidt und erhalten alle Informationen zur Bewerbung und zum Bestellungsverfahren.
FAQ
- rechtskundliche Schulungen
- fachkundliche Überprüfung beim Fachverband
- für die Vereidigung selbst
- ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Unparteilichkeit
- Unabhängigkeit
- Zuverlässigkeit
- körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
Ansprechperson:
Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-242
Fax 0391 6268-110
Downloads:
Zeichen für den Sachverstand (IfS)
Öffentliche Bestellung und Vereidigung - Gütesiegel für Sachverstand: