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Handwerkskammer Magdeburg

Mehr als nur GutachtenerstellungSachverständiger werden

  • Sie sind Experte in Ihrem Gebiet?
  • Sie sind an verantwortungsvollen Aufgaben interessiert?
  • Sie sind zuverlässig und können unparteiisch sein?

Dann werden Sie Sachverständiger!



 

Was macht ein Sachverständiger?

  • Als Sachverständiger werden Sie beauftragt, Waren, Leistungen oder Preise von Handwerkern fachlich, objektiv und unabhängig zu bewerten bzw. zu begutachten.
  • Ferner können Sie als Sachverständiger zu einem Konflikt geholt werden – zum Beispiel, wenn Meinungen zweier Parteien auseinandergehen. Ein fachliches Gutachten eines objektiven Sachverständigen stellt dabei eine wichtige Rolle für das Konfliktende dar.
  • Potenziell werden Sie von Gerichten, Handwerkern oder Verbrauchern beauftragt.


Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die zuständige Handwerkskammer ist § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) in Verbindung mit §§ 36, 36a Gewerbeordnung (GewO). Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Magdeburg regelt zudem die Voraussetzungen, die von den Bewerbern und Sachverständigen erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden und zu bleiben.

Dies bedeutet insbesondere, dass der Sachverständigenbewerber in dem Sachgebiet

  • über eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt,
  • die fachliche Befähigung, also Qualifikation, hat,
  • persönlich geeignet ist,
  • seine besondere Sachkunde nachweist und
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
     

Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, muss ein allgemeiner Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen.

Mehr darüber können Sie in der aktuellen Sachverständigenordnung nachlesen:


Hier finden Sie ein Video zur Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk.

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Sind Sie neugierig geworden?

Sie sind an einer Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Handwerk interessiert? Dann wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin Frau Stefanie Winkler-Schmidt und erhalten alle Informationen zur Bewerbung und zum Bestellungsverfahren.



FAQ

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist für jeden Handwerksmeister von Interesse, der auf dem Laufenden bleiben und seine berufliche Erfahrung sowie seine hohe Fachkompetenz einbringen möchte. Die Sachverständigentätigkeit setzt stetige Fortbildung und technisches Wissen auf dem neuesten Stand voraus. Davon profitiert dann letztlich auch Ihr Handwerksbetrieb!
Im Grunde ja. Ein Sachverständiger sollte in der Handwerksrolle eingetragen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dennoch möglich, dass eine sogenannte "Eintragungsfähigkeit" ausreicht, die Rolle eines Sachverständigen zu übernehmen. Dabei ist ein Nachweis erforderlich, dass grundsätzlich eine Berechtigung zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks besteht. 
Ja, das ist mit einer Freistellungserklärung Ihres Arbeitgebers möglich.
Sie werden an Vorbereitungsseminaren teilnehmen. Hier sind Kosten und Zeit aufzuwenden, welche eine gute Investition darstellen. Denn zu den Hauptpflichten der Sachverständigentätigkeit gehört, Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erstatten.
Die Kosten für das Bestellungsverfahren setzen sich wie folgt zusammen:
  • rechtskundliche Schulungen
  • fachkundliche Überprüfung beim Fachverband 
  • für die Vereidigung selbst 
Insgesamt bitten wir Sie mit mindestens 2.500 Euro zu rechnen. 
Nein, Altersgrenzen gibt es bei uns nicht. Allerdings müssen Sie über Folgendes verfügen:

  • ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Unparteilichkeit
  • Unabhängigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
Ja, ein polizeiliches Führungszeugnis ist bei uns während des Bewerbungsprozesses einzureichen.
Ja, die überdurchschnittliche Fachexpertise wird durch Probegutachen und/oder schriftlichen und mündlichen Prüfungen abgenommen werden.




Ansprechperson:

Stefanie Winkler-Schmidt

Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle

Tel. 0391 6268-242

Fax 0391 6268-110

swinkler-schmidt--at--hwk-magdeburg.de

Downloads:



Zeichen für den Sachverstand (IfS)
Öffentliche Bestellung und Vereidigung - Gütesiegel für Sachverstand:

Gütesiegel für Sachverstand2023