Mehr als nur GutachtenerstellungSachverständiger werden
- Sie sind Experte in Ihrem Gebiet?
- Sie sind an verantwortungsvollen Aufgaben interessiert?
- Sie sind zuverlässig und können unparteiisch sein?
Dann werden Sie Sachverständiger!
Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die zuständige Handwerkskammer ist § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) in Verbindung mit §§ 36, 36a Gewerbeordnung (GewO). Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Magdeburg regelt zudem die Voraussetzungen, die von den Bewerbern und Sachverständigen erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden und zu bleiben.
Dies bedeutet insbesondere, dass der Sachverständigenbewerber in dem Sachgebiet
- über eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt,
- die fachliche Befähigung, also Qualifikation, hat,
- persönlich geeignet ist,
- seine besondere Sachkunde nachweist und
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, muss ein allgemeiner Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen.
Mehr darüber können Sie in der aktuellen Sachverständigenordnung nachlesen:
Hier finden Sie ein Video zur Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk.
Sind Sie neugierig geworden?
Sie sind an einer Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Handwerk interessiert? Dann wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin Frau Stefanie Winkler-Schmidt und erhalten alle Informationen zur Bewerbung und zum Bestellungsverfahren.
FAQ
- rechtskundliche Schulungen
- fachkundliche Überprüfung beim Fachverband
- für die Vereidigung selbst
- ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Unparteilichkeit
- Unabhängigkeit
- Zuverlässigkeit
- körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
Ansprechperson:
Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-242
Fax 0391 6268-110
Downloads:
Zeichen für den Sachverstand (IfS)
Öffentliche Bestellung und Vereidigung - Gütesiegel für Sachverstand: