Stand: Februar 2010Pflichtmitgliedschaft in gewerblichen Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind wichtigster Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie befreit den Unternehmer von Ansprüchen seiner Beschäftigten wegen Personenschadens bei schuldhaft verursachten Arbeitsunfällen.
Welche Risiken werden durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt?
- der Arbeitsunfall,
- der Wegeunfall,
- die Berufskrankheit,
- der Folgeunfall.
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben stehen an erster Stelle die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz. Jedes Mitgliedsunternehmen wird kostenlos versorgt mit einschlägigen
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Richtlinien,
- Sicherheitsregeln,
- Merkblättern,
- arbeitsplatzbezogenen Schriften.
Mitgliedschaft
Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied in der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Zuständigkeit ergibt sich aufgrund der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung um zu klären ob über die Beitragszahlung über den Arbeitnehmer hinaus für Sie als Unternehmer im Rahmen der Unternehmenspflichtversicherung Beiträge zu zahlen sind.
Anmeldung
Die Eröffnung des Unternehmens ist binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-303
Fax 0391 6268-110