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Wichtige Informationen zur VergütungMindestausbildungsvergütung

Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) stellt seit dem 01.01.2020 die gesetzliche Untergrenze für die Angemessenheit der gezahlten Ausbildungsvergütung dar, wenn es keinen einschlägigen Tarifvertrag oder branchenübliche Vergütung gibt

Für Lehrverträge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. des jeweiligen Jahres beginnen, gelten nunmehr folgende gesetzliche Mindestausbildungsvergütungen (sofern keine anderen tariflichen Bestimmungen vorliegen):

Jahr1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr4. Ausbildungsjahr
ab 01.01.2020515,00 Euro607,70 Euro695,25 Euro721,00 Euro
ab 01.01.2021550,00 Euro649,00 Euro742,50 Euro770,00 Euro
ab 01.01.2022585,00 Euro690,30 Euro789,75 Euro819,00 Euro
ab 01.01.2023620,00 Euro731,60 Euro837,00 Euro868,00 Euro
ab 01.01.2024649,00 Euro766,00 Euro876,00 Euro909,00 Euro
ab 01.01.2025      682,00 Euro805,00 Euro921,00 Euro955,00 Euro
Zu berücksichtigen ist, dass der Auszubildende grundsätzlich immer in der Jahrgangskohortenzeile der abgebildeten Tabelle bleibt. Das heißt, wer im Jahr 2020 seine Berufsausbildung beginnt, hat demnach im zweiten Ausbildungsjahr einen Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung von brutto 607,70 Euro pro Monat.

Ab 01.01.2025 wird die Mindestausbildungsvergütung jährlich entsprechend der durchschnittlichen Steigerung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.

Hinweis zur Anrechnung von Sachleistungen

Gewährt der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden Sachleistungen und wird dies auf die Brutto- Ausbildungsvergütung angerecht, muss dies im Ausbildungsvertrag (unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen") festgehalten werden (§ 17 Absatz 6 BBiG).

Angerechnet werden können die in § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegten Sachbezugswerte für Verpflegung, Unterkunft und Wohnung. Die Sachbezüge dürfen nicht mehr als 75 Prozent der Bruttovergütung betragen.

Die aktuellen Sachbezugswerte werden jährlich aktualisiert. Die aktuellen Werte finden Sie hier.

Ansprechperson

Heike Müller

Sekretariat Bildung

Tel. 0391 6268-151

Fax 0391 6268-110

hmueller--at--hwk-magdeburg.de