Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickMaschinen- und Anlagenführer (m/w/d)
Als Maschinen- und Anlagenführerin oder Maschinen- und Anlagenführer bist du ein Multitalent: Betriebsabläufe einrichten, Funktionen überprüfen und Geräte in Betrieb nehmen – du kennst dich mit Maschinen und Anlagen aus, egal ob in der Nahrungsmittel-, Metall-, Textil- oder Druckindustrie. Überall sorgst du für reibungslose Abläufe.
Ausbildungsdauer: 24 Monate
Schwerpunkte:
- Druckerweiterung und Papierverarbeitung
- Metall- und Kunststofftechnik
- Textiltechnik
- Textilveredelung
- Lebensmitteltechnik
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Ausbildungsjahr | Vergütung ab 01.01.2024* | Vergütung ab 01.01.2025* |
1. | 649,00 Euro | 682,00 Euro |
2. | 766,00 Euro | 805,00 Euro |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Internet: www.bsz-dessau-rosslau.de
E-Mail: info@bsz-dessau-rosslau.de
Telefon: 0340 204 2043 oder 0340 204 1243
Internet: www.bbs-gutjahr.de
E-Mail: sekretariat@bbs-gutjahr.de
Telefon: 0345/68304-0
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |