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NewsLKW-Maut

Seit dem 1. Juli gilt die LKW-Maut in Deutschland auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Eine gute Nachricht für Handwerksunternehmen: Sie können sich von dieser Regelung befreien lassen.



Tipps zur Anwendung der Handwerkerausnahme

  • Erklärvideo von Toll Collect: Das kurze Erklärvideo zur Handwerkerausnahme zeigt, wie Sie Ihre Handwerksfahrzeuge bei Toll Collect melden können.
  • Der ZDH veröffentlichte ein Informationsblatt, dass alles Wissenswerte zur Maut und Handwerkerausnahme zusammenfasst.


Was Sie über die Handwerkerausnahme wissen müssen

Seit März können sie ihre Fahrzeuge auf freiwilliger Basis bei Toll Collect melden, um Kontrollen beziehungsweise bürokratischen Aufwand zu vermeiden. 

Die Handwerkerausnahme greift, wenn Mitarbeitende eines Handwerksbetriebs mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) mautpflichtige Strecken nutzen und

  • entweder Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Achtung: Als nicht handwerklich, sondern industriell hergestellt gelten laut Toll Collect zum Beispiel Teigrohlinge oder Backwaren, "die in arbeitsteiligen Prozessen durch einen hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung in großen Mengen produziert werden, um in Filialen aufgebacken oder verkauft zu werden".

Die Handwerkerausnahme gilt aber immer nicht generell für den gesamten Betrieb, sondern ist auf jede einzelne Fahrt bezogen. "Fahrten, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, sind mautpflichtig", so Toll Collect.

Die Ausnahme kann im Grundsatz von jedem Handwerksbetrieb oder von vergleichbaren Berufen in Anspruch genommen werden, wenn eine der beiden im Gesetz genannten Voraussetzung in Hinblick auf die Fahrer und auf das mitgeführte Material erfüllt ist. Die Voraussetzungen sind wie folgt: 

  • Bei der ersten Möglichkeit der Ausnahme für die "Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen" zur Ausübung des Handwerks kann der Fahrer jede im Betrieb zur Ausübung des jeweiligen Handwerks beschäftigte Person sein. Also auch Hilfsarbeiter, Auszubildende und nicht nur Gesellen oder Meister.
  • Beim zweiten Ausnahmetatbestand "Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern" ist nach Aussage des BMDV lediglich die Anstellung des Fahrers im Betrieb Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Ausnahme. In jedem Fall muss hier das beförderte Gut im eigenen Betrieb handwerklich hergestellt, repariert oder bearbeitet worden sein. Der Fahrer muss jedoch nicht direkt daran beteiligt gewesen sein.


Nachweis für die Mautkontrolle

Wichtig bei Mautkontrollen ist der Nachweis, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweise eignen sich zum Beispiel

  • die Handwerks-/ Gewerbekarte,
  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung,
  • Lieferscheine oder
  • Kundenaufträge.


FAQ - Die häufigsten Fragen für Sie beantwortet

Mehr Fragen und Antworten zur Handwerkerausnahme finden Sie bei Toll Collect.

Quelle: ZDH/Toll Collect

Die Handwerkerausnahme umfasst auch das Abholen von Gegenständen, Maschinen oder Fahrzeugen vom Kunden zur Reparatur oder in die Werkstatt und den Rücktransport.
Transporte zur Zwischenbearbeitung und zum Abtransport von Abfallstoffen (z.B. beim Kunden und auf der Baustelle) fallen unter die Handwerkerausnahme, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. 
Die Handwerkerausnahme gilt nicht für gewerbliche Transporte für Dritte, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb.
Rückwege und Leerfahrten sind mautfrei, wenn sie in unmittelbaren Zusammenhang stehen mit vorherigen oder nachfolgenden handwerklichen Tätigkeiten oder der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern. Zum Beispiel, wenn ein Kfz-Betrieb ein Fahrzeug beim Kunden für die Reparatur abholt.
Hier wird auf den Schwerpunkt der Fahrt abgestellt. 
Nein, die gibt es nicht - im Unterschied zur Handwerkerausnahme im Tachografenrecht.
Für dieses Fahrzeug gilt die generelle Mautbefreiung. Toll Collect empfiehlt aber, das Fahrzeug als mautbefreit zu registrieren, um Ausleitungen und Kontrollen zu minimieren. Auf der Webseite von Toll Collect lässt sich Ihr Fahrzeug leicht und schnell anmelden. Hier gehts zu Anmeldung

Ja, es ist nicht notwendig, dass der Betrieb eine Niederlassung in Deutschland hat.

Bitte beachten Sie: Bei der Meldung von Handwerksfahrzeugen bei Toll Collect und bei Mautkontrollen sind Nachweise in deutscher Sprache oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorzuweisen.

In der neuen Fassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht mehr auf die "zulässige Gesamtmasse" (= "zulässiges Gesamtgewicht" (zGG)) Bezug genommen, sondern die "technisch zulässige Gesamtmasse" (tzGm) bildet seit 1. Dezember 2023 die Grundlage zur Beurteilung, ob ein Fahrzeug oder ein Fahrzeugzug in die Mautpflicht fällt.

Hier sollten Handwerksbetriebe die Einträge in ihren Fahrzeugpapieren prüfen. Maßgeblich für die Mautberechnung ist nicht mehr die Eintragung in Feld F.2 (zulässige Gesamtmasse), sondern die Eintragung im Feld F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse). Alle Handwerksbetriebe, welche über abgelastete Fahrzeuge im angesprochenen Gewichtsbereich verfügen, sollten klären, ob sie ggf. zukünftig neu in die Mautpflicht fallen.

Der Mautbetreiber Toll Collect hat weiterführende Informationen mit Erklärvideos bereitgestellt. Hier gehts zu allen Erklärvideos auf YouTube

Gemäß § 1 Abs. 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bestimmt sich die geschuldete Maut nach der auf mautpflichtigen Straßen im Sinne des § 1 BFStrMG zurückgelegten Strecke des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination und einem Mautsatz je Kilometer nach Maßgabe des Absatzes 3 (vgl. Anlage 1), der aus je einem Mautteilsatz für

  • die Infrastrukturkosten,
  • die verursachten Luftverschmutzungskosten,
  • die verursachten Lärmbelastungskosten und
  • die Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen besteht.

Das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG):

Eine Übersicht über die Mautsätze stellt der Mautbetreibers Toll Collect hier zur Verfügung.