
Weiterbildungsförderung KOMPASS-Kompakte Hilfe für Soloselbständige
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert seit Kurzem mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen. Ab dem 01. Dezember 2023 sind neben Querschnittskompetenzen auch berufsspezifische fachliche und persönliche Kompetenzen förderfähig.
Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" können Soloselbstständige bei einer Förderquote von 90 % einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Soloselbstständige zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer Anlaufstelle führen. Im Anschluss erhalten sie einen Qualifizierungsscheck für die Qualifizierungsmaßnahme. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben sie 6 Monate Zeit, die Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
Wer wird gefördert?
Soloselbstständige, die:
- mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
- im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren) und
- seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen.
Wie wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns, die Weiterbildungsberatung, gern. Weitere Informationen sowie die Anlaufstellen finden Sie unter diesem Link.
Ansprechperson:
Weiterbildungsberater
Tel. 0391 6268-173
Fax 0391 6268-160
Weiterbildungsberaterin
Tel. 0391 6268 172
Fax 0391 6268-160