
Die häufigsten Fragen rund um die Erklärung zur Feststellung des GrundsteuerwertsGrundsteuererklärung: FAQ veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Juli 2022 einen FAQ-Katalog im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer veröffentlicht. Hier werden die häufigsten Fragen rund um die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erläutert. Seit 1. Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung ihrer Grundsteuerwerte bis spätestens zum 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das Portal „Mein ELSTER“ verwendet werden. Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung über ELSTER muss eine Authentifizierung über ein ELSTER-Zertifikat erfolgen. Ein ELSTER-Zertifikat ist nach kostenloser Registrierung unter www.elster.de erhältlich. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Auch Angehörige, die bereits bei ELSTER registriert sind, dürfen die Erklärung elektronisch übermitteln.
Der FAQ-Katalog zur Grundsteuer ist hier abrufbar.
Die Handwerkskammer Magdeburg befindet sich aktuell in der Planung eines entsprechenden Informationsseminars für Mitgliedsbetriebe, die als Gewerbebetriebe eine entsprechende Erklärung abgeben müssen. Wir informieren zeitnah über unseren Newsletter sowie die Webseite.
Hinweis zur Grundsteuererklärung für Privateigentum
Für einfach gelagerte Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) in Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, kann das Portal: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de für eine elektronische Übermittlung genutzt werden.
Weitere Informationsquellen:
www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/grundsteuer/
www.stbk-sachsen-anhalt.de/grundsteuer/
mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer
Informationen des Landesamts für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) für Bodenrichtwerte: www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de