Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickGleisbauer (m/w/d)
Gleisbauer/innen montieren und verlegen Schienen und Weichen und bauen Bahnübergänge. Außerdem erhalten sie die Betriebssicherheit der Schienenfahrwege, indem sie die Gleise kontrollieren, vermessen und Mängel an den Gleisanlagen beseitigen.
So wechseln sie z.B. fehlerhafte und abgenutzte Schienen und Weichen aus, ziehen Schwellenschrauben nach, beseitigen Höhen- und Richtungsfehler, unterfüttern lose liegende Schwellen oder erneuern die Gleisbettung. Hierbei bedienen sie moderne Baumaschinen und -geräte sowie spezielle Gleisbau- und Gleisüberwachungsmaschinen
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
Hinweis: Der Ausbildungsberuf befindet sich aktuell im Neuordnungsverfahren. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Ausbildungsjahr | tarifliche Vergütung ab 01.05.2024* | tarifliche Vergütung ab 01.04.2026* |
1. | 1.080,00 Euro | 1.122,00 Euro |
2. | 1.200,00 Euro | 1351,00 Euro |
3. | 1.450,00 Euro | 1.610,00 Euro |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Internet: www.bbsovg-magdeburg.de
E-Mail: sekretariat@bbsovg-magdeburg.de
Telefon: 03 91 53215-12
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
1. Ausbildungsjahr | 30 AT |
2. Ausbildungsjahr | 30 AT |
3. Ausbildungsjahr | 30 AT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
Baubildung Sachsen Anhalt e.V. /ÜAZ Magdeburg
Lorenzweg 56
39128 Magdeburg
Telefon: 0391 28965-0
E-Mail: magdeburg@bauausbildung.de
Kursgebühr bei Ausbildung:
Nichthandwerksbetriebe bzw. Nichtmitglieder der LAK Wiesbaden erhalten Aussagen zur Kostenhöhe direkt von den jeweiligen Kursstätten.
13 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
Für handwerkliche Ausbildungsberufe nach der „Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft“
gibt es keine Unterweisungspläne beim Hans-Piest-Institut für Handwerkstechnik.