Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickGlasveredler (m/w/d)
Als Glasveredlerin oder Glasveredler bist du im künstlerischen Bereich ebenso wie im konstruktiven Glasbau tätig: Mit dem richtigen Schliff oder anderen Veredlungstechniken lässt du Flach- und Hohlgläser in einem effektvollen Licht erscheinen – im Innen- und im Außenbereich. Wobei du dich entscheiden kannst zwischen Kanten- und Flächenveredelung, Schliff und Gravur oder Glasmalerei und Kunstverglasung.
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Fachrichtungen:
- Schliff und Gravur
- Kanten- und Flächenveredlung
- Glasmalerei und Kunstverglasung
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Ausbildungsjahr | tarifliche Vergütung ab 01.09.2016* | Mindestvergütung ab 01.01.2024* (falls keine Tarifbindung besteht) | Mindestvergütung ab 01.01.2025* (falls keine Tarifbindung besteht) |
1. | 410,00 Euro | 649,00 Euro | 682,00 Euro |
2. | 490,00 Euro | 766,00 Euro | 805,00 Euro |
3. | 600,00 Euro | 876,00 Euro | 921,00 Euro |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Internet: www.glasfachschule-zwiesel.com
E-Mail: info@glasfachschule-zwiesel.de
Telefon: 0 99 22/84 44-0
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
unter 18 Jahren | 27 AT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.