Geldwäscheprävention – FIU-Registrierungspflicht bis zum 1. Januar 2024 gilt teilweise auch für Handwerksunternehmen
Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Insoweit verpflichtet das GwG in Deutschland tätige Unternehmen, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken.
Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten und Risikomanagement betreiben. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche müssen sie bei der Financial Intelligence Unit (FIU) als Zentralstelle des Zolls für Finanztransaktionsuntersuchungen über das elektronische Meldeportal "goAML Web" eine Meldung abgeben. Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach vorheriger Registrierung bei der FIU erfolgen. Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Homepage der FIU im Portal.
Mit dem Inkrafttreten des sogenannten FIU-Schnellläufergesetzes vom 18. November 2023 wurde eine Übergangsregelung verabschiedet, wonach sich Güterhändler erst bis zum 1. Januar 2027 bei der FIU registrieren müssen (§ 59 Abs. 6 S. 3 GWG).
Ausgenommen von dieser Übergangsregelung sind allerdings Güterhändler, die mit
- Kunst,
- Schmuck,
- Uhren,
- Edelmetall,
- Edelsteinen,
- Kraftfahrzeugen,
- Schiffen,
- Motorbooten
handeln. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Diese zur Geldwäscheprävention verpflichteten Handwerksunternehmen müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.
Derzeit sind für eine fehlende Registrierung noch keine Sanktionen vorgesehen. Dennoch ist die Einführung von Bußgeldern in neuen Gesetzesvorschlägen zur Geldwäschebekämpfung geplant. Demnach empfiehlt sich die frühzeitige Registrierung von Handwerksunternehmen, um auch Verdachtsmeldungen zeitig durchführen zu können und FIU-Informationen zu erhalten.
Weiterführende Links:
- Das Geldwäschegesetz (GwG) zum Nachlesen
- FIU-Informationen zur Registrierungspflicht
- Elektronisches Meldeportal "goAML WEB"
Ansprechperson:
Rechtsangelegenheiten/Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-242
Fax 0391 6268-110