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Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickFachkraft für Fruchtsafttechnik (m/w/d)

Fachkräfte für Fruchtsafttechnik stellen Obst- und Gemüsesäfte sowie Fruchtweine her. Als Ausgangsstoffe verwenden sie frisches Obst und Gemüse sowie Fruchtsaftkonzentrate und Wasser. Sie überwachen die Rohstoffauswahl und alle Verarbeitungsprozesse. Mithilfe von Maschinen reinigen sie Früchte oder Gemüse, pressen den Saft heraus oder passieren die verwertbaren Rohstoffteile, wie etwa Fruchtfleisch. Schließlich mischen sie weitere Zutaten wie Aromastoffe, Zucker und Wasser zu. Bei der Herstellung von Fruchtweinen und Fruchtschaumweinen überwachen sie die Gärung der Fruchtmaische. Sie pasteurisieren die Getränke in der Regel, um diese haltbar zu machen. Schließlich füllen sie den fertigen Saft in Flaschen, Dosen oder Kartons ab. Während der gesamten Produktion beachten sie sorgfältig Hygienevorschriften. Da die Herstellungsvorgänge teilweise automatisiert sind, bedienen und überwachen sie auch computergesteuerte Anlagen.



Ausbildungsdauer: 36 Monate

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.

Ausbildungsnachweis

Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.

Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung.  Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular. 

Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.

Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:

 

Grundlage: gesetzliche Mindestausbildungsvergütung

Weitere Hinweise zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung finden Sie hier:
AusbildungsjahrVergütung ab 01.01.2024*Vergütung ab 01.01.2025*
1.649,00 Euro682,00 Euro
2.766,00 Euro805,00 Euro
3.876,00 Euro921,00 Euro
Berufliche Schulen Rheingau
des Rheingau-Taunus Kreises
Internet: www.bsr-geisenheim.de
E-Mail: poststelle@bsr-geisenheim.de
Telefon: 06722 497780

Achtung: Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen.
Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)

Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung

wichtige Hinweise:

Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung anzumelden. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anmeldung:

Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.

Für die Berechnung des jährlichen Urlaubsanspruches des Auszubildenden können Sie gern den Urlaubsrechner nutzen.

unter 16 Jahren25 AT / 30 WT
unter 17 Jahren23 AT /  27 WT
unter 18 Jahren21 AT / 25 WT
über 18 Jahren20 AT / 24 WT
AT= Arbeitstage
(Montag bis Freitag)
WT =Werktage
(Montag bis Samstag)
 

Krause, Andreas Handwerkskammer Magdeburg Fotoatelier Mentzel

Andreas Krause

Ausbildungsberater

Gareisstraße 10

39106 Magdeburg

Tel. 0391 6268-158

Fax 0391 6268-110

akrause--at--hwk-magdeburg.de