Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickFachkraft für Fruchtsafttechnik (m/w/d)
Fachkräfte für Fruchtsafttechnik stellen Obst- und Gemüsesäfte sowie Fruchtweine her. Als Ausgangsstoffe verwenden sie frisches Obst und Gemüse sowie Fruchtsaftkonzentrate und Wasser. Sie überwachen die Rohstoffauswahl und alle Verarbeitungsprozesse. Mithilfe von Maschinen reinigen sie Früchte oder Gemüse, pressen den Saft heraus oder passieren die verwertbaren Rohstoffteile, wie etwa Fruchtfleisch. Schließlich mischen sie weitere Zutaten wie Aromastoffe, Zucker und Wasser zu. Bei der Herstellung von Fruchtweinen und Fruchtschaumweinen überwachen sie die Gärung der Fruchtmaische. Sie pasteurisieren die Getränke in der Regel, um diese haltbar zu machen. Schließlich füllen sie den fertigen Saft in Flaschen, Dosen oder Kartons ab. Während der gesamten Produktion beachten sie sorgfältig Hygienevorschriften. Da die Herstellungsvorgänge teilweise automatisiert sind, bedienen und überwachen sie auch computergesteuerte Anlagen.
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Ausbildungsjahr | Vergütung ab 01.01.2024* | Vergütung ab 01.01.2025* |
1. | 649,00 Euro | 682,00 Euro |
2. | 766,00 Euro | 805,00 Euro |
3. | 876,00 Euro | 921,00 Euro |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
des Rheingau-Taunus Kreises
Internet: www.bsr-geisenheim.de
E-Mail: poststelle@bsr-geisenheim.de
Telefon: 06722 497780
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
wichtige Hinweise:
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung anzumelden. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anmeldung:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |