Webbanner-Berufe-abc-Estrichleger
AdobeStock/karepa

Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickEstrichleger (m/w/d)

Als Estrichlegerin oder Estrichleger bist du im Bereich Fußbodenaufbau Expert/-in: Du kümmerst dich um die Schicht zwischen Rohbau und abschließendem Belag und entscheidest anhand der Begebenheiten welche Estrichmixtur benötigt wird. Trittschall- oder Wärmedämmung? Soll der Estrich im Verbund oder schwimmend verlegt werden? Du bist bei allen Fragen kompetente/-r Ansprechpartner/-in. 



Ausbildungsdauer: 36 Monate

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.

Achtung:  der Beruf befindet sich aktuell im Neurodnungsverfahren. Weiterführende Informationen dazu finden Sie  hier.

Ausbildungsnachweis

Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.

Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung.  Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular. 

Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.

Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:

 

Grundlage:  Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)

Weitere Hinweise zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung  finden Sie hier:
Ausbildungsjahrtarifliche Vergütung
ab 01.05.2024*
1.1.080,00 Euro
2.1.200,00 Euro
3.1.450,00 Euro
Ausbildungsjahrtarifliche Vergütung
ab 01.04.2026*
1.1.122,00 Euro
2.1.351,00 Euro
3.1.610,00 Euro
Darüber hinaus erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachschule besuchen, die Ausbildungsvergütung pauschal um 60,00 €/Monat.
Damit sollen die Fahrt- und Unterkunftskosten für den Besuch der Berufsschule (nur bei Landes- und Bundesfachklassen) zumindest teilweise abgegolten werden. Dieser Betrag ist pauschal zu zahlen, also unabhängig davon, ob im jeweiligen Monat Berufsschulunterricht anfällt oder ob die tatsächlichen Kosten geringer sind.

Achtung: Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für Schüler auswärtiger Berufsschulen.

Staatliche Berufsschule I Schweinfurt
Internet:  www.bs1-sw.de
E-Mail: bs1@schweinfurt.de
Telefon: 09721 51 46-00
Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)

Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung

wichtige Hinweise:
 
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung anzumelden. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anmeldung:

Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
Urlaub nach Tarifregelung*:

Achtung:
 Auch bei fehlender Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes ist die tarifliche Urlaubsregelung für alle allgemeinverbindlich.

*Alle Angaben ohne Gewähr.
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

 
1. Ausbildungsjahr30 AT
2. Ausbildungsjahr30 AT
3. Ausbildungsjahr30 AT
AT= Arbeitstage
(Montag bis Freitag)
WT =Werktage
(Montag bis Samstag)
Standort:

1. Ausbildungsjahr und Teile des 2. Ausbildungsjahres:

Bau Bildung Sachsen-Anhalt e. V., ÜAZ Magdeburg
Lorenzweg 56
39128 Magdeburg
Telefon: 0391 28965-37
E-Mail: wedler@bauausbildung.de

Weiteres über Lernortkooperation mit einzelnen Ausbildungsbetrieben möglich.

 

Silke Handschuck

Ausbildungsberaterin

Gareisstraße 10

39106 Magdeburg

Tel. 0391 6268-181

Fax 0391 6268-110

shandschuck--at--hwk-magdeburg.de