Eintragung in die Handwerksrolle
Wenn ein Handwerk oder ein wesentlicher Teil eines Handwerks selbständig betrieben werden soll, muss die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Grundlage bildet das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), Anlage A. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Handwerksrolle der Handwerkskammer beschäftigt sich also mit dem Handwerksrecht und mit der Führung und Pflege der Handwerksrolle.
Was macht die Handwerksrolle?
- An- und Abmeldungen von zulassungspflichtigen, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben
- Ausnahmebewilligungen/Ausübungsberechtigungen
- Ausstellung von Handwerkskarten für alle Gewerke der Anlage A der Handwerksordnung und Gewerbekarten für Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe Anlage B der Handwerksordnung
- Handwerksstatistik
- Schwarzarbeitsbekämpfung
Wo gibt es mehr Informationen zur Rechtsgrundlage?
- Formulare und Downloads Handwerksrolle
- Eintragung in die Rolle/Verzeichnis
- Sonderregelungen zur Eintragung in die Handwerksrolle
Wer sind meine Ansprechpartner?
- Bördekreis
- Altmarkkreis Salzwedel
- Stendal
- Jerichower Land
- Stadt Magdeburg
- Harz
- Salzlandkreis (Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt)
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