Manager_Rechnungen
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Die E-Rechnung kommt!

Die Bundesregierung plant ausweislich des Koalitionsvertrages die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Die Nutzung von E-Rechnungen wird dann verpflichtend!

Zwar sollen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1.1.2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen soll jedoch zeitlich gestreckt werden. Ab dem 1.1.2027 sollen zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet werden, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1.1.2028 müssen dann auch alle anderen Unternehmen E-Rechnungen für Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich ausstellen. Daher ist es für Betriebe wichtig, sich rechtzeitig über die elektronische Rechnung zu informieren.

Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind Rechnungen in einem bestimmten strukturierten Datenformat (z. B. X-Rechnung, ZUGFeRD). Sie werden in Deutschland heute bereits im Rechnungsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung genutzt. Betriebe, die ihre Belegverarbeitung digitalisieren, können ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Denn elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen.

Eingehende E-4 Rechnungen können elektronisch eingelesen, zugeordnet, geprüft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden.

Weitere Informationen rund um das Thema E-Rechnung finden Sie auf den Seiten des ZDH.



 

ZDH-Veranstaltungsreihe

Nutzen Sie die Informationsveranstaltung des Zentralverbands des Handwerks (ZDH) am 26. Februar 2024 in Leipzig. Zur Anmeldung gelangen Sie hier. 

Auch Ihre Handwerkskammer Magdeburg wird dazu im März 2024 ein Veranstaltungsformat anbieten. Den konkreten Termin finden Sie in Kürze unter: Terminübersicht der Handwerkskammer Magdeburg - Handwerkskammer Magdeburg (hwk-magdeburg.de)