Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickBodenleger (m/w/d)
Als Bodenlegerin oder Bodenleger gestaltest du Räume: Ob Wohnungen, Turnhallen oder Werksgebäude – der passende Boden ist entscheidend für Nutzung und Atmosphäre eines Raums. Deine Expertise umfasst die verschiedenen Materialien, Verlegearten und Pflege, du weißt, wie der Boden vorbereitet werden muss und welche Farb- und Materialkombinationen stimmig sind.
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
kostenfreie Umsetzungshilfen für die Ausbildungspraxis finden Sie hier.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Weiterführende Informationen zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung finden Sie hier:
Ausbildungsjahr | tarifliche Vergütung ab 01.03.2024* (38,5 h/Woche) | tarifliche Vergütung ab 01.01.2025* (38,5 h/Woche) |
1. | 820,00 Euro | 880 Euro |
2. | 870,00 Euro | 930 Euro |
3. | 940,00 Euro | 1.000 Euro |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Internet: www.bbsovg-magdeburg.de
E-Mail: sekretariat@bbsovg-magdeburg.de
Telefon: 03 91 53215-12
Berufliches Schulzentrum „e.o. Plauen“
Internet: www.bsz-eoplauen.de
E-Mail: info@bsz-eoplauen.de
Telefon: 03741 | 300 – 5100
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |