Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickBauzeichner (m/w/d)
Als Bauzeichnerin oder Bauzeichner entwickelst du die Pläne für ein Bauprojekt: Du fügst die Ideen der Architekt/-innen und die Vorgaben der Bauingenieur/-innen in deinen Zeichnungen zusammen und gibst präzise Angaben über Raummaße, den Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen und die Position der Anschlüsse – egal ob Haus, Brücke, Straße oder Grünanlage.
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Schwerpunkte:
- Architektur
- Ingenieurbau
- Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
kostenfreie Umsetzungshilfen für die Ausbildungspraxis finden Sie hier.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Die Ausbildungsvergütung ist abhängig von der jeweiligen Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes (bitte beim Hauptgewerk schauen).
Fällt ein Ausbildungsbetrieb in den Anwendungsbereich mehrerer Tarifverträge (sog. Mischbetrieb), ist der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Abschlusses im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. (§4a TVG).
Internet: www.bbs-gutjahr.de
E-Mail: sekretariat@bbs-gutjahr.de
Telefon: 0345/68304-0
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |
keine Beschlusslage