Übersicht der aktuellsten NovellierungenAnpassung von Ausbildungsordnungen
Ausbildungsordnungen werden aufgrund von aktuellen Entwicklungen regelmäßig angepasst. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der aktuellsten Novellierungen:
- Projektmanagement (ehemals Beratung und Planung)
- Designkonzeption (ehemals Konzeption und Visualisierung)
- Printmedien (ehemals Gestaltung und Technik, Print)
- Digitalmedien (ehemals Gestaltung und Technik, Digital)
Die neuen Bezeichnungen der Fachrichtungen verdeutlichen die inhaltlich neue Ausrichtung. Dabei ist es im Rahmen der Neuordnung gelungen, die komplexe Struktur der Ausbildung stark zu vereinfachen. Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen sind nur noch für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien in stark verringerter Anzahl vorgesehen. Es bleibt bei dem Prüfungsmodell der Zwischen- und Abschlussprüfung. In der Zwischenprüfung wird es einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil geben. Die Abschlussprüfung besteht aus insgesamt vier Prüfungsbereichen: einem praktischen Prüfungsbereich, zwei fachtheoretischen Prüfungsbereichen sowie Wirtschaft und Sozialkunde.
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Ausbildungsberaterin
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Zum einen wurden diebeiden bestehenden Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie-und Fahrzeugbautechnik“ um eine dritte Fachrichtung „Caravan- und Reisemobiltechnik“
ergänzt, zum anderen wurde eine Zusatzqualifikation „Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen“ aufgenommen. Außerdem wurden im Rahmen der Neuordnung die Qualifikationsinhalte an die aktuellen technischen Standards des Berufs angepasst.
So wurde z. B. die Ver- und Bearbeitung neuer Materialmixe und die Anwendung neuer Fügeverfahren aufgenommen sowie die Themen Elektromobilität und Vernetzung von Fahrzeugsystemen stärker berücksichtigt.
Handwerkskammer Magdeburg Fotoatelier Mentzel
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Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Zudem wurden im Ausbildungsrahmenplan die neu festgelegten Standardberufsbildpostionen "Organsiation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt" mit aufgenommen.
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: Teil 1 der gestreckten Prüfung mit 30 Prozent und der Teil 2 der gestreckten Prüfung mit 70 Prozent.
- Gestaltung und Instandhaltung
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik (neu)
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung (neu)
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Wesentliche Änderungen betreffen den Wegfall der Wahlqualifikationseinheit „Nageldesign/-modellage“, sowie die Streichung des situativen Fachgesprächs in Teil I der Gesellenprüfung.
- Visagistik
- Langhaarfrisuren
- Haarersatz
- Coloration
Diese Kompetenz wird in durch die zweite Änderungsverordnung in die erste Ausbildungshälfte verschoben, da sie bereits in Teil 1 der Gesellenprüfung abgeprüft wird. Dies gilt allerdings nur für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem 01.08.2022.
- Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik,
- Elektroniker Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik,
- Elektroniker für Gebäudesystemintegration,
- Informationselektroniker,
- Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
Für Handwerksbetriebe gilt zu beachten, dass im Elektromaschinenbau nur noch solche neuen Ausbildungsverhältnisse bzgl. der Prüfungsmodalitäten und der statistischen Erfassung dem Handwerk zugeordnet werden können, die zukünftig auf Grundlage der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung“ abgeschlossen werden.
In der neuen Ausbildungsordnung Elektroniker in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik gab es Anpassungen i.B. auf folgende Dinge:
- Elektromobilität
- Photovoltaikanlagen
- Energiespeichersysteme
- Wärmepumpen
- Intelligente Beleuchtungssysteme
- Smart-Home
- Klimaschutzziele
- Energieeffizienz
- neue Standardberufsbildpositionen
- vollautomatischer Ablauf von Systemen
- anwendungsfreundliche Rechneroberflächen
- komplexe Maschinen- und Prozesssteuerung
- neue Standardberufsbildpositionen
- Integration von Ausbildungsinhalten der bisherigen Elektroniker-Fachrichtung „Informations- und Telekommunikationstechnik“
- Auflösung der bisherigen Differenzierung durch Schwerpunkte (z.B. „Geräte- und Systemtechnik“ und „Bürosystemtechnik“)
- vier Einsatzgebiete sind in Gesellenprüfung zu berücksichtigen (§11 Abs. 2):
(1) Geräte-, Büro- und Informationssystemtechnik
(2) Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik
(3) Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen
(4) Telekommunikationstechnik - neu: gestreckte Abschlussprüfung (Gewichtung der Prüfungsteile: 30 % Teil 1 und 70 % Teil 2)
- Smart Home
- Smart Building
- Energiemanagement
- Gebäudesystemintegration
Auf die bereits laufenden Vertragsverhältnisse hat die Neuordnung keine Auswirkung. Diese werden nach der alten Verordnung weiter ausgebildet und geprüft. Alle alten Verordnungen zur Regelung der Ausbildung im Elektrohandwerk treten damit ab 1. August 2021 außer Kraft.
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