Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Erste Förderrichtlinie ist zum 1. August in Kraft getreten.
Junge Menschen in der Ausbildung sind durch die COVID-19-bedingten Schließungen von Berufsschulen, Unterbrechungen von Ausbildungen, Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben sowie einer zu erwartenden geringeren Zahl von Neueinstellungen und einer ansteigenden Zahl von Entlassungen in besonderem Maße betroffen. Inzwischen sind zwar viele Beschränkungen wieder gelockert, aber bei zahlreichen Ausbildungsbetrieben und ausbildenden Einrichtungen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt. Bestehende Restriktionen, die weltweite wirtschaftliche Unsicherheit und individuelle Zukunftsängste bedrohen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.
Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sollen Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützt und dazu motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglicht werden.
Die hierzu ergangene erste Förderrichtlinie wurde am 31.07.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 01.08.2020 in Kraft getreten.
Im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit finden Sie ab sofort die erforderlichen Antragsformulare sowie die Formulare für notwendige Bescheinigungen.
Die Anträge sind bei den Agenturen für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt. Über die Anträge in den einzelnen Förderbereichen wird im Rahmen der für diese Förderleistungen verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Antrageingangs mit den vollständigen Unterlagen entschieden.