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MoPeG in Kraft: Jetzt handeln!

Personengesellschaften sollten sich unbedingt mit dem modernisierten Personengesellschaftsrecht beschäftigen und nötige Änderungen vornehmen.

Bereits zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten und brachte viele legende Änderungen für betroffene Gesellschaften mit sich. Größte Änderung des Personengesellschaftsrechts seit Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Damit gelten neue Regeln für Personengesellschaften wie die

  • GbR,
  • OHG ,
  • KG,
  • GmbH & Co.
  • OHG,
  • GmbH & Co. KG
  • sowie die PartG und
  • die Stille Gesellschaft in Handwerk, Industrie und den Freien Berufen.

"Für Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften haben sich durch das MoPeG zahlreiche Neuerungen ergeben. Das Gesetz ist die größte Änderung des Personengesellschaftsrechts seit der Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuchs/ Handelsgesetzbuchs 1896/1897. Hierzu zählen unter anderem gesellschaftsrechtliche Änderungen, die Etablierung eines GbR Gesellschaftsregisters, ertragssteuerliche Auswirkungen und Folgen für die erwerbsteuer. Jetzt ist es an der Zeit, die eigenen Verträge anzuschauen und prüfen zu lassen", sagte Rechtsanwalt Torsten Hallmann bei einer Veranstaltung von Handwerkskammer und IHK am 13. Juni in Magdeburg, bei der er gemeinsam mit Steuerberaterin Steffi Köchy-Gellfart über das MoPeG informierte.

Das aktuelle Steuerrecht wendet MoPeG noch gar nicht an und versucht stattdessen, die alten Regelungen beizubehalten. "Aber man sollte die Übergangsfristen nutzen. Welches Modell zu einem und der eigenen Firma passt, muss man sich ganz individuell anschauen. Am Ende muss es durchgerechnet werden, denn jede Variante hat Vor- und Nachteile", lautet die Einschätzung von Steuerberaterin Steffi Köchy-Gellfart.

Checkliste für Personengesellschaften

  • Beteiligungsverhältnisse im Gesellschaftsvertrag regeln
  • Regelungen zur Nachfolge im Gesellschaftsvertrag treffen
  • Freiwillige Eintragung der GbR in Erwägung ziehen
  • Obligatorische Eintragungspflichten auf bestehender Beteiligungen oder wegen vorhandenden Besitzes beachten
  • Bei geplantem zeitnahen Erwerb von Beteiligungen oder Stücken die Vorlauffristen im Hinterkopf behalten
  • Informationsrechte der Mitgesellschafter kritisch hinterfragen
  • Sinnhaftigkeit eines vom Verwaltungssitz abweichenden Vertragssitzes überprüfen

"Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt und Ihren Steuerberater an oder wenden Sie sich an unser Berater-Netzwerk", sagt Dorit Zieler, Abteilungsleiterin Betriebsberatung bei der Handwerkskammer Magdeburg.

Anja Gildemeister

Ansprechperson:

Zieler, Dorit Handwerkskammer Magdeburg Fotoatelier Mentzel

Dorit Zieler

Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung

Tel. 0391 6268-276

Fax 0391 6268-110

dzieler--at--hwk-magdeburg.de