Angehender Betriebswirt lernt im Kurs.
Viktoria Kühne / Handwerkskammer Magdeburg
Teilnehmer des Kurses "Geprüfter Betriebswirt (HwO)" im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg.

Wer sich zum Handwerksmeister oder Betriebswirt fortbilden will, kann dank Reform des Aufstiegs-BAföGs ab August von mehr finanzieller Unterstützung profitieren.Mehr Geld für Fortbildung

"Mit der Reform des Aufstiegs-BAföGs werden die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs deutlich verbessert", sagt Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg. "Der Lehrbetrieb in unserem Berufsbildungszentrum läuft planmäßig, daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, über eine Fortbildung in der zweiten Jahreshälfte nachzudenken", so Grupe.

Mit dem AFBG unterstützen Bund und Länder Teilnehmende einer beruflichen Aufstiegsfortbildung jeden Alters finanziell. Sie erhalten unabhängig von ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.

Von der Reform des Aufstiegs-BAföGs (AFBG) profitieren vor allem Familien, Alleinerziehende und Existenzgründer. So wird zum Beispiel der Unterhaltsbeitrag in Vollzeitlehrgängen zukünftig komplett als Zuschuss gezahlt, sodass nach Ende der Maßnahme nichts zurückgezahlt werden muss. Existenzgründern wird das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. So soll vermieden werden, dass bei Betriebsgründung oder -übernahme wichtige Investitionen aufgrund der Darlehensschulden unterbleiben.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. August im Überblick:

  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Als besonders erfreulich wertet Grupe, dass über das neue AFBG bis zu drei Fortbildungsabschlüsse förderbar sind. Das ermögliche, die Karriereleiter vom Berufsspezialisten bis hin zum Geprüften Betriebswirt schrittweise zu erklimmen. "Dieser Ausbau der Förderung stellt einen wichtigen Schritt hin zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung dar", sagt Grupe.

Durch Aufstiegs-BAföG geförderte Fortbildungen im Berufsbildungszentrum:

 www.aufstiegs-bafoeg.de