Außerkraftsetzung der Regelung zur Berufsausbildung behinderter Menschen für den Beruf "Bau- und Metallmaler/Bau- und Metallmalerin" vom 04.12.1991
Diese Ausbildung wurde mit Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg vom 5. Dezember 2004 durch die Ausbildungsregelung nach § 42 m HwO für den Beruf „Bauten- und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin (3 jährige Ausbildungszeit)“ abgelöst.
In Abstimmung mit dem Kultusministerium Sachsen-Anhalt und den regionalen Agenturen für Arbeit erfolgt seit Beginn des Ausbildungsjahres 2005-2006 die Ausbildung behinderter Menschen im Bezirk der Handwerkskammer Magdeburg im Bereich Farbtechnik ausschließlich entsprechend der Ausbildungsregelung nach § 42m HwO zum/zur „Bauten- und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin (3 jährige Ausbildungszeit)“.
Die Ausbildungsregelung nach § 42 m HwO für den Beruf „Bau- und Metallmaler/Bau- und Metallmalerin“ wird zum 01. Januar 2014 außer Kraft gesetzt.
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Handwerkskammer Magdeburg „Handwerk in Sachsen-Anhalt“ in Kraft.
Dieser Beschluss wurde am 27.01.2014 gem. § 106, Abs. 2 der HwO von der obersten Landesbehörde genehmigt.
Handwerkskammer Magdeburg
Magdeburg, 10. Dezember 2013
Hagen Mauer
Präsident
Burghard Grupe
Hauptgeschäftsführer