Aufstiegs-BAföGDeine Meisterausbildung bis zu 100 % förderfähig
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt Sie finanziell bei Ihren Weiterbildungen. Sie möchten sich zum Meister Ihres Fachs qualifizieren oder Sie interessieren sich für den geprüften Betriebswirt? Dann nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG!
In diesem Beitrag zeigen wir, wie es Ihnen gelingt, diese Förderung effektiv auszuschöpfen.
Bis zu 100 % Förderung der Lehrgang- und Prüfungsgebühren
- Sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitweiterbildungen werden Ihnen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert. Der Zuschussanteil liegt bei 50 Prozent. Für die verbleibenden Kosten kann ein zinsfreies bzw. zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden (max. 15.000 Euro).
- Bestehen Sie Ihre Prüfung, wird Ihnen das Darlehen um 50 Prozent erlassen.
- Die Materialkosten zur Erstellung des Meisterstücks werden ebenfalls mit 50 Prozent bezuschusst (max. 2.000 Euro).
- Wenn Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme dazu entscheiden, ein Unternehmen zu gründen, wird Ihnen das Darlehen zu 100 Prozent erlassen.
100 % Förderung: Unterhaltskosten bei Vollzeit
Die Unterhaltskosten im Aufstiegs-BAföG dienen dazu, Fachkräfte in Vollzeitqualifizierungen zu fördern. Verheiratete, Berufstätige mit Kindern sowie Alleinerziehende erhalten darüber hinaus noch weitere Zuschüsse zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes. Die Unterhaltskosten werden als Vollzuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 963 Euro.
- Der Unterhaltsbeitrag erhöht sich um 235 Euro pro Monat für Verheiratete und für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende liegt bei 150 Euro pro Monat je Kind. Die Altersgrenze für Kinder liegt hier bei 14 Jahren.
- Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für den Ehepartner sowie je Kind um 2.300 Euro.
Aufstiegs-BAföG Beispielrechnung
einkommens- und vermögensunabhängig
Kurs- und Prüfungsgebühren | 15.000 Euro |
- 50 % Zuschussanteil | 7.500 Euro |
= Restdarlehen | 7.500 Euro |
- 50 % Darlehenerlass (nach bestandener Prüfung) | 3.750 Euro |
= Zwischensumme | 3.750 Euro |
+ 100 % Förderung: Unterhalts-BAföG bei Vollzeit, rückzahlungsfrei | |
- 100 % Darlehenerlass bei Existenzgründung | 3.750 Euro |
= Endsumme | 0 Euro |
FAQ
Ansprechperson:
Weiterbildungsberater
Tel. 0391 6268-173
Fax 0391 6268-160
Weiterbildungsberaterin
Tel. 0391 6268 172
Fax 0391 6268-160