Verlängerung TRGS 519, Anlage 4
Der Lehrgang wendet sich an Personen, die den Sachkundenachweis bereits erworben haben und der nach der derzeit geltenden Gefahrstoffverordnung zeitnah seine Gültigkeit verliert. Kenntnisse erwerben Sie zu Inhalten wie z. B. Asbest-Verwendung und Eigenschaften, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen.
Hinweis
Die Grundschulung der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist durch eine Kopie des Zertifikates nachzuweisen.
Termin
Tages-Kurs: 21.01.2025
Unterrichtsstunden
Vollzeit: 8 Stunden, Montag 09:00 - 15:45 Uhr
Preis
249,00 Euro
Voraussetzung
Personen, die den Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 4 bereits erworben haben und dieser zum Zeitpunkt des Lehrgangs nicht älter als 6 Jahre ist.
Inhalt
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
Dozent
Petra Löschke (Dipl.-Kristallograph)
Abschluss
Zertifikat der Handwerkskammer Magdeburg und Löschke & Partner GmbH.
Voraussetzung dafür ist die Vorlage des alten Sachkundenachweises.
Kursbetreuung
Petra Prondzinski
Service
Kursübersicht - Druckversion
Ansprechperson:
Weiterbildungsberater
Tel. 0391 6268-173
Fax 0391 6268-160
Weiterbildungsberaterin
Tel. 0391 6268 172
Fax 0391 6268-160
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