Turnusmäßige Fortbildung für mechanische Sicherungseinrichtungen
Turnusmäßige Fortbildung des handwerklichen Betriebsleiters zur Nachrüstung von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen. Nach Ziffer 4.8 des bundeseinheitlichen Pflichtenkataloges des LKA für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherheitseinrichtungen muss der handwerkliche Betriebsleiter spätestens alle 4 Jahre nach absolvierter Grundschulung eine anerkannte Fortbildung besuchen.
Die Absolvierung der wiederkehrenden "Fortbildung für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherheitseinrichtungen" muss dem LKA nachgewiesen werden, um weiterhin in der Listung des Landeskriminalamts verbleiben zu können.
Termin
auf Anfrage
Unterrichtsstunden
Vollzeit, 8 Stunden, Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Preis
150,00 Euro
inkl. Getränke und kleiner Mittagsimbiss
Voraussetzung
Unternehmer bzw. Betriebsleiter aus den Gewerken Glaser, Metallbauer, Tischler mit der Qualifikation "Handwerksmeister" oder eine Ausnahme gemäß Handwerksordnung und Unternehmer des Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerks mit der Handwerksmeisterqualifikation.
Inhalt
- Hinweise zum Pflichtenkatalog
- Täterverhalten
- Schwachstellen am Objekt
- Konstruktionsmerkmale von Fenstern und Türen
- Normen und Prüfanforderungen an einbruchhemmende Bauteile
- Maßnahmen zur mechanischen Absicherung
- Fallbeispiele
Dozent
Landeskriminalamt, Fa. ABUS, Fa. Siegenia AUBI KG
Abschluss
Zertifikat der Handwerkskammer Magdeburg
Kursbetreuung
Franziska Gebauer
Service
Ansprechperson:
Weiterbildungsberater
Tel. 0391 6268-173
Fax 0391 6268-160
Weiterbildungsberaterin
Tel. 0391 6268 172
Fax 0391 6268-160
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