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Anne-Kristin Gotot

Spitzenqualifikationen im HandwerkGeprüfter Betriebswirt

Eine Spitzenqualifikation im Handwerk - Im März 2016 wurde der "Geprüfte Betriebswirt nach der Handwerksordnung" im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Stufe 7 zugeordnet. Die Aufstiegsfortbildung zum "Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung" (HwO) hat das Ziel, künftige Führungskräfte zu qualifizieren, so dass diese nachhaltig, eigenständig und verantwortlich ein Unternehmen führen können. Dazu gehören u. a. Kenntnisse der strategischen Planung und operativen Steuerung eines Betriebes, gemäß Rahmenlehrplan in vier Qualifikationsbereiche untergliedert:

  • Strategieentwicklung
  • Unternehmensführung
  • Personalmanagement
  • Innovationsmanagement
  • Der zentrale Aspekt ist eine vertiefte Kompetenzorientierung
    (Fach-, Methoden, Führungs- und Sozialkompetenz).

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Teilzeit: 14.11.2025 - 23.10.2027
14-täglich, Freitag und Samstag: 08:00 - 16:00 Uhr
zuzüglich Projektarbeits- und Prüfungsphase

Vollzeit: 17.03.2025 - 30.10.2025
Montag - Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr

Teilzeit: 700
Kursgebühr: 5.200,00 Euro (zahlbar in vier Raten),
Teilnehmerscripte digital: 507,00 Euro zzgl. USt, wahlweise auch zusätzlich als Print für 217,29 Euro zzgl. USt und Versandkosten
Auskunft erteilt das Referat Prüfungswesen:
Rüdiger Schmidt: Tel. 0391 6268-184, E-Mail rschmidt@hwk-magdeburg.de
Aufstiegs-BAföG
Der Gesetzgeber gewährt mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bildungswilligen Fachkräften eine großzügige finanzielle Unterstützung. Sie können bis zu 50 % der Kosten als Zuschuss erhalten. 

Weiterbildung SACHSEN-ANHALT
 
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011:
  • eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem  Handwerk oder
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister, Fachwirt , Fachkaufmann, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.  Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a.  genannten Aufgaben haben.
  • Abweichend  zu o.a. ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zeugnis der Handwerkskammer Magdeburg:  "Geprüfter Betriebswirt nach der HwO" 
Der geprüfte Betriebswirt (HWO) ist ein anerkannter Abschluss,  der nach der erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Magdeburg.
Dozententeam itb (Institut für Betriebsführung im DHI e. V.) Karlsruhe
Petra Prondzinski
  • ausreichend Parkplätze
  • Verpflegung/Mensa
  • Übernachtungsmöglichkeit




Kundenstimmen



Kursinhalte

Die Aufstiegsfortbildung zum "Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung" (HwO) zielt auf die Vermittlung komplexer Kompetenzen. lm Fokus steht insbesondere künftige Führungskräfte zu qualifizieren, dass diese nachhaltig, eigenständig und -verantwortlich ein Unternehmen führen können. Dazu gehören u.a. Kenntnisse der strategischen Planung und operativen Steuerung eines Betriebes, gemäß Rahmenlehrplan in vier Qualifikationsbereiche untergliedert:

1. Strategieentwicklung

  • Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten
  • Unternehmensstrategie planen

2. Unternehmensführung

  • Unternehmensführung und -organisation gestalten
  • Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie
  • Finanzierung und Liquidität sichern
  • Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen
  • Wertschöpfung optimieren

3. Personalmanagement

  • Personal planen und gewinnen
  • Personal führen und entwickeln

4. Innovationsmanagement (Projektarbeit)

  • Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben .
  • Vorschläge des Prüfungsteilnehmers  können berücksichtigt werden.
  • Die Projektarbeit ist schriftlich anzufertigen. 
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
  • In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt
    und begründet werden. Im Fachgespräch werden anknüpfend 
    an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragen gestellt. 
    Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass für Führungsaufgaben
    angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann.

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