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Markus Mainka - Fotolia

Förderung für Beschäftigte

Aufstiegs-BAföG

Die Ausbildung zum Handwerksmeister und andere öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse mit einem auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang von über 400 Stunden werden durch den Staat finanziell gefördert. Das Spektrum der Förderung reicht von monatlichen Unterhaltsbeiträgen bis zu zinsgünstigen Bankdarlehen.  

Die Förderung ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation des Teilnehmers und der gewählten Lehrgangsform. Eine umfassende Beratung zur finanziellen Unterstützung während der Meisterausbildung (Meister-BAföG) gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten Sie durch die Mitarbeiter der AFBG-Stelle und durch die Weiterbildungsberatung des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer.



Allgemeine Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit). Eine Altersgrenze besteht nicht. Der einkommensunabhängige maximale Maßnahmebetrag liegt bei 15.000 Euro, der Zuschussanteil beträgt 50 Prozent. Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung beträgt 50 Prozent.

Informieren Sie sich zu allen Details auf der offiziellen Seite zum Aufstiegs-BAföG.
Internet: www.aufstiegs-bafoeg.de



Reform des Aufstiegs-BAföGs (AFBG) im Jahr 2020

Von der Reform des Aufstiegs-BAföGs (AFBG) profitieren vor allem Familien, Alleinerziehende und Existenzgründer. So wird zum Beispiel der Unterhaltsbeitrag in Vollzeitlehrgängen zukünftig komplett als Zuschuss gezahlt, sodass nach Ende der Maßnahme nichts zurückgezahlt werden muss. Existenzgründern wird das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. So soll vermieden werden, dass bei Betriebsgründung oder -übernahme wichtige Investitionen aufgrund der Darlehensschulden unterbleiben.



Die wichtigsten Infos zum Aufstiegs-BAföG im Überblick:

  • stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau"
  • bis zu 963 Euro Vollzuschuss zur Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte 
  • bis zu 235 Euro Kinderzuschlag je Kind für Vollzeitgeförderte im Rahmen der Unterhaltsförderung
  • pauschal 150 Euro einkommensunabhängiger Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende (bis zum 14. Lebensjahr des Kindes)
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 50 Prozent
  • 50 Prozent Belohnungserlass beim Bestehen der Qualifikation 
  • bei Existenzgründung vollständiger Erlass der Darlehensschuld
  • beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeiner Vermögensfreibetrag 45.000 Euro 


Weiterbildungsstipendium

Das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" unterstützt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit einem Weiterbildungsstipendium. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). In seinem Auftrag führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) das Programm gemeinsam mit den Kammern durch.



Wer kann gefördert werden?

Begabte Absolventen einer Lehre, die nicht älter als 24 Jahre sind, die die Gesellenprüfung mit besser als „gut“ abgeschnitten haben oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben, oder die vom Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden.



Was wird gefördert?

Durch Zuschüsse werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert, aber auch Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Förderungsschwerpunkte sind auch Intensivsprachkurse im Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.



Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % je Fördermaßnahme zu tragen. 

Wer die eingangs genannten Bedingungen erfüllt, kann sich zur Aufnahme in das Förderprogramm an nachfolgender Stelle bewerben:

Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg
Bärbel Becker
Harzburger Str. 13
39118 Magdeburg

Den Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm, den Antrag zur Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme (wird erst nach Aufnahme in die Begabtenförderung gestellt) sowie die jeweiligen Erläuterungen zu den Antragsformularen finden Sie im Anhang.

Bitte beachten!
Endtermin der Bewerbung für das Nachfolgejahr ist der 30. November des laufenden Kalenderjahres!

Weitere Informationen finden Sie hier.



Sachsen-Anhalt Weiterbildung

Das Förderprogramm unterstützt in zwei Zugängen (dem betrieblichen und individuellen Zugang) die Inanspruchnahme von Weiterbildungsmaßnahmen, um das eigene bzw. innerbetriebliche Know-how zu erweitern und neue Kompetenzen zu entwickeln. Mehr Informationen bei IB Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Für Unternehmen und Selbstständige
betrieblicher Antragszugang

Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal -und Organisationsentwicklung in Unternehmen.

Wer wird gefördert?
Unternehmen, Selbstständige (auch im Nebengewerbe), natürliche Personen, soweit sie zugleich Unternehmer oder Unternehmerin sind, Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt. Für den Sitz oder die Niederlassung des Unternehmens ist bei Selbständigen die Gewerbeanmeldung und bei freiberuflich Tätigen die Bescheinigung in Steuersachen Sachsen-Anhalt maßgeblich.

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Wie hoch wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben. Die Gesamtzuwendung für betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen darf den Gesamtbetrag von EUR 100.000,00 nicht übersteigen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Schließen Sie keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge vor Antragseingang ab 
  • Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt - Zeitpunkt, Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg)

Die Zulässigkeit der Förderung betrieblicher Weiterbildungsvorhaben richtet sich nach den Vorschriften für De-minimis-Beihilfen. Die diesen zugrunde liegende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 läuft am 30.06.2024 aus. Bis zum 30.06.2024 dürfen Beihilfen auf Grundlage dieser Verordnung bewilligt werden. 

 

Für Privatpersonen
individueller Antragszugang

Dieses Programm für die  individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Wie hoch wird gefördert?
Zuwendung von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, (max. 25.000 Euro)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2023: 66.600 Euro)