Der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ist einer von 12 Handwerksberufen, bei denen die GroKo angekündigt hat, die Meisterpflicht wiedereinzuführen.
Aktion Modernes Handwerk
Der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ist einer von 12 Handwerksberufen, bei denen die GroKo angekündigt hat, die Meisterpflicht wiedereinzuführen.

Handwerkskammer Magdeburg begrüßt Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs zur Wiedereinführung der Meisterpflicht.Wiedereinführung der Meisterpflicht

Am 9. Oktober hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung verabschiedet, der vorsieht, bei zwölf Handwerksberufen die Meisterpflicht wiedereinzuführen. Die Handwerkskammer Magdeburg begrüßt das Vorhaben. "Das ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Wir freuen uns, dass die Politik den Mut aufbringt, einen fatalen Fehler zu korrigieren", sagte heute Präsident Hagen Mauer und verwies auf die negativen Auswirkungen der Handwerksordnung-Novelle (HwO) aus dem Jahr 2004, die 53 Handwerksberufe von der Meisterpflicht entband. "Weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz - gut, dass diese Fehlentwicklungen jetzt korrigiert werden sollen. Der Meisterbrief ist der Garant, um das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem und damit auch Fachkräfte im Handwerk zu gewährleisten", so Hagen Mauer. Die Handwerkskammer Magdeburg wünscht sich nun ein zügiges Gesetzgebungsverfahren.

Hintergrund: Am 9. September haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie sich mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf die wesentlichen Eckpunkte zur Rückführung zulassungsfreier Handwerke in die Anlage A zur HwO verständigt haben. Der Gesetzentwurf ist am 9. Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Folgende jetzt noch zulassungsfreie Handwerke sollen wieder in die Anlage A zur Handwerksordnung aufgenommen werden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Für die bestehenden Betriebe dieser Handwerke ohne Meisterqualifikation soll es eine Bestandsschutzregelung geben. Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.

Anja Gildemeister

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